notbremse

Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann will nicht abwarten, bis auf Bundesebene nächste Woche eine Notbremse im Bundestag verabschiedet wird – oder auch nicht, sondern setzt bereits ab kommenden Montag, 19.4.2021 eine „Notbrems-Regelung“ in Sachen Coronavirus für Baden-Württemberg um.

Notbremse gilt ab Inzidenz von über 100 (an drei aufeinander folgenden Tagen) und bewirkt das Folgende in den betreffenden Stadtkreisen und Landkreisen:

  • Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur noch zulässig, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen.
  • Der Betrieb von Wettannahmestellen, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr bleibt insgesamt untersagt.
  • Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden sowie bei Ausübung von Individual- und Mannschaftssportarten im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebs des Spitzen- und Profisports.
  • Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie von kosmetischen Fußpflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen sind mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen (insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege) geschlossen. Auch Sonnenstudios sind zu schließen.
  • Für Kundinnen und Kunden von Friseurbetrieben und Barbershops ist ein vorheriger Schnelltest erforderlich.
  • Der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ist nur im Rahmen des Onlineunterrichts zulässig.
  • Ladengeschäfte dürfen keine Abholangebote mehr anbieten. Damit entfällt ab Inzidenz von 100 „Click and Meet“ weg. „Click and Collect“ ist weiterhin möglich. Lieferdienste sind zulässig.
  • Soweit Ladengeschäfte der Grundversorgung, also insbesondere aus dem Lebensmittelbereich, geöffnet bleiben, wird die Begrenzung der maximal zulässigen Verkaufsfläche pro Kundin oder Kunde nochmals verschärft von 10 auf 20 Quadratmeter (bei Ladenflächen bis 800 Quadratmeter) und von 20 auf 40 Quadratmeter (für die über 800 Quadratmeter hinausgehenden Flächen).
  • Baumärkte sind geschlossen.
  • Es gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr. Das Verlassen der Wohnung ist nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
  • Kindertagesstätten und Schulen sind ab einer Inzidenz von 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen für den Präsenzbetrieb geschlossen. Ausnahmen sind insbesondere für Abschlussklassen vorgesehen.

Welche Städte und Kreise in Baden-Württemberg haben überhaupt noch 7-Tage-Inzidenzen von unter 100?

Aktuell (16.4.2021) weisen – gemäß heutiger Auswertung – nur noch die folgenden Städte und Kreise eine 7-Tage-Inzidenz von unter 100 in Baden-Württemberg auf:

  • Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald: 76,3
  • Landkreis Emmendingen 82,9
  • Stadtkreis Freiburg: 72,7
  • Stadtkreis Heidelberg: 73,1

Wo gibt es in Baden-Württemberg Inzidenzen von über 200?

Mit KITA-Schliessungen und Schul-Schliessungen, bzw. dem Wegfall des Präsenzbetriebs müssen u.a. folgende Städte und Kreise rechnen, in denen die 7-Tage-Inzidenz zuletzt bei über 200 lag:

  • Landkreis Göppingen: 235,5
  • Landkreis Heidenheim: 206,4
  • Landkreis Heilbronn: 258,7
  • Landkreis Hohenlohekreis: 245,0
  • Landkreis Ostalbkreis: 220,0
  • Landkreis Rastatt 202,2
  • Landkreis Rottweil: 200,9
  • Landkreis Schwäbisch-Hall: 303,4
  • Stadtkreis Heilbronn: 311,2
  • Stadtkreis Stuttgart: 207,6

Intensivbettenbelegung bei 88,6%

Die Notbremse zog der Ministerpräsident auch deshalb, weil die Intensivbettenbelegung nach oben ging. Aktuell sind von 2.417 betreibbaren Intensivbetten in Baden-Württemberg 2.142 belegt, was einer Quote von 88,6% entspricht.

511 Covid-19-Fälle werden in Baden-Württemberg aktuell intensivmedizinisch betreut, davon werden 280 (54,79%) invasiv beatmet. (Quelle: Intensivregister.de)


Impfungen in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wurden gestern (15.4.2021):

  • 39.036 Personen erstgeimpft
  • 8.767 Personen zweitgeimpft

Insgesamt sind damit in Baden-Württemberg bislang:

  • 1.720.179 Personen erstgeimpft
  • 697.290 Personen zweitgeimpft

Bis 60% der Bevölkerung von rund 11 Millionen in Baden-Württemberg bei der Geschwindigkeit erstgeimpft wären, würden nur noch 125 Tage vergehen, also 4 Monate.

Während man bundesweit am Mittwoch (14.4.2021) noch rund 750.000 Impfdosen verimpft bekommen hat, waren es am Donnerstag, 15.4.2021 nur noch knapp 660.000 Impfdosen bundesweit. Hausärzte beklagen sich immer noch über unzureichende Impfstoffzuteilungen bei langen Wartelisten.

In ganz Deutschland haben mittlerweile 15,3 Millionen Menschen mindestens eine Impfdosis gegen das Coronavirus erhalten. 5,3 Millionen Menschen in Deutschland haben sogar schon einen kompletten Impfschutz, was einem Bevölkerungsanteil von 6,4% entspricht.


Anmerkung: In einer ersten Version der Landesverordnung waren auch Click&Collect-Dienste untersagt. Dies wurde angepasst, sodass auch der Artikel entsprechend angepasst wurde. Also ist auch in der Schließungsphase das Abholen vorbestellter Waren möglich, aber nicht das Bummeln im Geschäft und das Aussuchen von Ware dort.

Von BSF

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert