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Am Morgen des 20.3.2021 vermeldet das Gesundheitsamt für die Stadt Freiburg 23 Neuinfektionen mit dem Coronavirus für den vergangenen 24h-Zeitraum. Kein weiterer Todesfall mit Corona wurde verzeichnet.

Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wurden 46 Neuinfektionen registriert und ein weiterer Todesfall mit dem Coronavirus.

Am Vortag war die 7-Tage-Inzidenz für Freiburg mit 53,2 festgestellt werden, der Landkreis wies eine Inzidenz von 75,9 auf.

Kontaktpersonen von Kontaktpersonen müssen nicht mehr in Quarantäne

Das Landratsamt hat die Quarantäne für die Kontakte von Kontaktpersonen neu geregelt:

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die bisher geltende Regelung der Quarantänepflicht für Haushaltsangehörige von Kontaktpersonen der Kategorie I, die Kontakt zu einem Virusvariantenträger hatten (Kontaktperson der Kontaktperson) aufgehoben. Damit entfallen die Absonderungspflichten dieser Personen. Es bedarf keiner Aufhebung der Absonderung durch das Gesundheitsamt. Die Betroffenen brauchen also auf keine offizielle Rücknahme durch das Gesundheitsamt zu warten.

Das Gesundheitsamt bittet die Personen, die durch den VGH-Beschluss von der Quarantänepflicht befreit sind, sich bei Auftreten von Symptomen sofort zu isolieren und sich gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Hausarzt oder der Hausärztin umgehend testen zu lassen.

Da die Virusvarianten deutlich ansteckender sind, sollten unbedingt Situationen vermieden werden, in denen es zur Ansteckung oder Verbreitung des Virus kommen kann. Auch Personen ohne Krankheitssymptome können infiziert sein und das Virus weiterverbreiten.

Von BSF

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