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Nach der Freigabe des Impfstoffs AstraZeneca durch Gesundheitsminister Jens Spahn am gestrigen Abend (18.3.2021), teilt das baden-württembergische Gesundheitsministerium mit, dass die Impftermine, die vom 19.März (heutiger Freitag) bis Montag, 22.März ursprünglich angesetzt waren, nach Möglichkeit stattfinden sollen.

Ab 23.März finden die Termine definitiv statt

Wer früher bereits einen Impftermin ab dem 23.März erhalten hat, darf diesen nunmehr doch auf jeden Fall wahrnehmen und soll an diesen Daten geimpft werden. Zum Termin müsse die Terminbestätigung und ggf. auch eine Bescheinigung über die Impfberechtigung (z.B. von Arzt oder Arbeitgeber) mitgebracht werden. Allerdings schränkt das Ministerium ein, dass lokal von dieser Regelung abgewichen werden kann und man deshalb die Medien aufmerksam beobachten solle.

Man habe die Zwangspause in Sachen AstraZeneca genutzt, um Tausende Impfwillige mit vorhandenem Biontech-Impfstoff zu impfen.

Zentrale Impfterminvergabe bleibt geschlossen

Pferdefuss ist allerdings, dass die zentrale Impfterminvergabe für Baden-Württemberg vorerst weiter geschlossen bleibt. Man wolle die Zeit nutzen, um vulnerable Personen auf der Warteliste zu impfen, z.B. Menschen über 80 und Personen über 65 aus besonders gefährdeten Berufsgruppen. Da man jetzt auch Kontakt aufnehmen müsse, um abgesagten AstraZeneca-„Kunden“ neue Termine anzubieten, wäre die Terminannahme für neue Impfwillige erst einmal geschlossen. Dies wolle man aber so schnell wie möglich wieder ändern, – was allerdings auch eine ausreichende Menge an Impfstoff voraussetzt. Daran scheint es aktuell zu mangeln.


Von BSF

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