OBI Freiburg Haid Munzinger Strasse Neueröffnung Baumarkt

Ministerpräsident Laschet erlaubt in NRW den Baumärkten die Öffnung auch für Privatpersonen. Die erlaubte Produktpalette ist allerdings denkbar schmal – alles andere muss abgesperrt werden:

Erlaubt sind nur:

  • Gemüsepflanzen
  • Blumenziebeln
  • Saatgut
  • Für Obiges benötigtes Zubehör

Bereits zuvor war den Baumärkten erlaubt worden, verderbliche Schnitt- und Topfblumen zu verkaufen.

Alle anderen Bereiche im Baumarkt, bzw. Gartenmarkt müssen abgetrennt werden, sodass Kunden keinen Zugang haben.

Öffnen – mit obigem Sortiment – dürfen laut NRW-Corona-Schutzverordnung Baumärkte und Gartenmärkte.

Symbolfoto zeigt Baumarkt in Baden-Württemberg (c) by BSF

Von BSF

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