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Das Land Baden-Württemberg will den Schutz der Senioren in Alten- und Pflegeheimen stärken und hat die Coronaverordnung des Landes angepasst.

  • Ab Montag dieser Woche müssen Beschäftigte in stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sich dreimal statt wie bisher zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen.
  • Pflegeeinrichtungen bieten PoC-Antigentests für Besucher und externe Personen an
  • Die Regelung, dass Besucher und externe Personen Pflegeheime nur mit einem negativen PoC-Antigentest und einer Maske (FFP2/KN95) aufsuchen dürfen, bleibt bestehen. Neu ist jedoch, dass die Pflegeeinrichtungen den Besuchern und externen Personen die Durchführung der Tests anbieten müssen. Einrichtungen, denen eine Beschaffung kurzfristig nicht möglich ist, können für dringliche Bedarfe PoC-Antigentests aus der Notreserve des Landes beziehen. Bislang haben einige Pflegeheime Besucher darauf verwiesen, dass sich diese irgendwo im Umfeld testen lassen müssen und haben Tests teilweise nicht selbst vorgenommen.
  • Einige externe Besucher von Pflegeheimen bleiben allerdings ausgenommen, wenn diese zur Aufrechterhaltung der Gesundheit der Bewohner dringend Zutritt erhalten müssen, wie z.B. ein Notarzt oder ein Handwerker. Dies betrifft jedoch nur Notfälle wie einen Wasserrohrbruch bei Handwerkern oder einen Arzt, der dringend einen ansonsten versterbenden Patienten aufsuchen muss.

Mit der häufigeren Durchführung von Tests in Pflegeheimen will man Ausbrüche noch eher erkennen.

140 Ausbrüche in Pflegeheimen in Baden-Württemberg

Allein seit Mitte Dezember 2020 wurden im Land Baden-Württemberg 140 Ausbrüche mit 2.545 Coronavirus-Infektionen gemeldet, – dies führte zu 190 Todesfällen. Mit den neuen Maßnahmen will man diese Zahlen reduzieren.

Von BSF

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