agentur-fuer-arbeitagentur-fuer-arbeit

Wer das Pech hatte, in der Coronakrise arbeitslos geworden zu sein, wird in einer etwas weicheren Hängematte aufgefangen, die aber zeitlich auch befristet ist:

Bei allen Arbeitslosengeld I – Empfängern, bei denen der Anspruch eigentlich zwischen dem 1.5.2020 und 31.12.2020 endete, wird das Arbeitslosengeld um 3 Monate verlängert. Dies hatte der Bundestag bereits im Mai 2020 verabschiedet, – der Bundesrat bestätigte dies ebenfalls im Mai 2020.

Wie lange gibt es eigentlich Arbeitslosengeld 1?

Arbeitslosengeld I wird bis zu 12 Monate gezahlt, wenn man vorher mindestens 24 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war und max. 50 Jahre alt ist. Für ältere Arbeitnehmer wird die Bezugsdauer verlängert – bis auf 24 Monate.

Auf diese Regeldauer kommt dann noch die 3-monatige Verlängerung, wenn man keine Arbeit findet.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld 1?

Das Arbeitslosengeld I liegt bei 60% des letzten Netto-Verdienstes. Hat man Kinder, für die man noch sorgen muss, kann es sich auf 67% erhöhen.

Wo kann man sich das Arbeitslosengeld ausrechnen lassen?

Die Bundesagentur für Arbeit bietet einen eigenen Arbeitslosengeld-Rechner an. Dort kann man sich die Höhe des Arbeitslosengeldes ausrechnen lassen.

Muss man Arbeitslosengeld 1 versteuern?

Das Arbeitslosengeld 1 selbst ist steuerfrei. Allerdings unterliegt es dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Hat man Einkommen außerhalb des Arbeitslosengeldes, kann dies dazu führen, dass man darauf mehr Steuern zahlen muss.

Von BSF

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert