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Zur Einschränkung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus hat sich die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder heute auf einschneidende Maßnahmen verständigt, die bundesweit umgesetzt werden sollen und ab Montag, 2.11.2020 gelten werden. Lediglich Thüringen hat die Maßnahmen unter dem Vorbehalt eines Durchgangs durch das Landesparlament genehmigt.

Lockdown bis Ende November

Die Maßnahmen sollen von Montag, 2.11.2020 bis Ende November gelten. Wobei man sich vor Ablauf noch einmal zusammen bespricht, um zu prüfen, ob die Maßnahmen greifen oder z.B. verschärft werden müssen.

Gastronomie wird geschlossen

Jegliche Gastronomie wie Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken oder Kneipen werden geschlossen. Ausgenommen sind nur Kantinen und Lieferung oder Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause.

Freizeiteinrichtungen schließen

Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören Opern, Theater, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhalen, Spielbanken, Wettannahmestellen und auch Bordelle. Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

Gottesdienste sollen – unter Einhaltung der Hygieneregeln – erlaubt bleiben.

Sporteinrichtungen schließen

Sporteinrichtungen wie Schwimmbäder, Spaßbäder und Fitnessstudios werden geschlossen. Auch der Amateursportbetrieb wird eingestellt, d.h. Vereine dürfen nicht mehr trainieren. Erlaubt ist noch Individualsport, also z.B. Joggen. Dies darf man alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand, aber nicht in der Laufgruppe, die sich auch aus anderen – Nicht-Haushaltsangehörigen – zusammensetzt.

Profisport nur ohne Zuschauer

Zu den Regelungen gehört auch, dass Profisport – wie z.B. Fussball-Bundesliga – nur noch ohne Zuschauer zugelassen ist.

Bestimmte Dienstleistungen werden untersagt

Bestimmte Dienstleistungen wie z.B. Tattoo-Studios, Massagepraxen oder Kosmetikstudios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Medizinisch notwendige Behandlungen beim Physiotherapeuten sind allerdings weiterhin möglich.

Friseure dürfen – unter Einhaltung Hygieneregeln – weiter geöffnet bleiben.

Auch Handwerksbetriebe und Industriebetriebe bleiben geöffnet.

Supermärkte bleiben geöffnet

Einzelhandel und Großhandel und damit auch Supermärkte bleiben geöffnet. Es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden in den Geschäften sein dürfen. Dies ist bei maximal 1 Kunde pro 10qm Verkaufsfläche festgelegt.

Urlaubs-Empfehlungen / Hotels

Auf private Reisen aller Art, auch Tagesausflüge und Besuche von Verwandten soll man verzichten – dies gilt auch im Inland. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen. Übernachtungen im Inland gibt es nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke.

Schulen und Kitas

Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet. Auch Einrichtungen für Jugend- und Sozialhilfe. Schutzmaßnahmen in diesen Einrichtungen werden von den Ländern individuell beschlossen, z.B. Maskenpflicht.

Finanzieller Ausgleich für Verluste geplant

Der Staat will Betrieben, Selbstständigen (auch Solo-Selbstständigen) und Vereinen, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, Großteile des Umsatzausfalls ersetzen. Wohlgemerkt des Umsatzausfalls, nicht des Gewinns. Bei Firmen bis 50 Mitarbeitern sollen 75% des Umsatzes erstattet werden. Basis dafür ist der Umsatz aus November 2019. Für diese Finanzhilfe stehen 10 Milliarden Euro bereit.

Technische Details zur Abwicklung werden noch besprochen, man will das Programm so schnell wie möglich starten, hier muss man aber vorausscihtlich mit mind. 10-14 Tagen bis zur Umsetzung rechnen.

Größere Betriebe (mehr als 50 Mitarbeiter) können ggf. Hilfe nach EU-Beihilferecht erhalten.

Bund übernimmt Kosten für Schnelltests in Pflegeheimen

Um Patienten und Bewohner in Krankenhäusern und Pflegeheimen nicht zu isolieren, übernimmt der Bund die Kosten für Schnelltests, damit regelmäßige Testungen der Bewohner und Patienten, Besucher und des Personals vorgenommen werden können.

WICHTIGSTES ZIEL: Kontakte beschränken

Das wichtigste Ziel all dieser Maßnahmen ist die Beschränkung der Kontakte, damit weniger Menschen infiziert werden. Ziel der Maßnahmen ist es, die Inzidenz wieder bundesweit auf Werte unter 50 zu bringen, damit Kontakte wieder nachverfolgt werden können. Die Gesundheitsämter sollen zudem personell von Bundeswehr und auch Beamten weiter verstärkt werden.

Die Kontakte zu Menschen außerhalb des eigenen Hausstands sollen auf ein absolut notwendiges Minimum reduziert werden.

In der Öffentlichkeit dürfen sich nur Angehörige zweier Haushalte treffen, maximal 10 Personen.

Ordnungsbehörden sollen Verstöße dagegen sanktionieren.

Feiern auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen und privaten Einrichtungen werden als „inakzeptabel“ bezeichnet, lassen sich aber rechtlich nur schwer unterbinden. Hier appelliert die Politik an die Vernunft der Bevölkerung.

Von BSF

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