vw-logovw-logo

Das wird teuer für VW: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat geurteilt, dass VW den Besitzern manipulierter Dieselfahrzeuge Schadenersatz zahlen müsse.

Nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs müsse Volkswagen im Dieselskandal den betroffenen Autobesitzern Schadenersatz zahlen.

Das am heutigen Montag (25.5.2020) veröffentlichte Urteil des BGH ist das erste Urteil in dieser Angelegenheit des Bundesgerichtshofs. Zwar müssen sich die Autofahrer die gefahrenen Kilometer mindernd anrechnen lassen, aber ein grundsätzlicher Schadenersatzanspruch würde bestehen, urteilten die Richter des BGH. Eine „vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung“ sei durch VW begangen worden, so die Richter am BGH. Daher sei VW zum Schadenersatz verpflichtet.

VW habe in bewusster Täuschung der Kunden Fahrzeuge mit einer Abschaltvorrichtung auf den Markt gebracht, das „unterschreite die Mindestanforderungen im Rechts- und Geschäftsverkehr“, so schrieben es die Richter den VW-Managern ins Hausaufgabenheft.

VW will mit Einmalzahlungen kompensieren

VW kündigte zwischenzeitlich an, den klagenden Kunden Einmalzahlungen anzubieten. Eine mittlere fünfstellige Zahl an Fällen sei noch anhängig.

Wer nicht klagt, kriegt nichts?

Nach bisherigem Stand sollen diejenigen, die nicht geklagt haben und nicht klagen, diese Entschädigung von VW nicht bekommen.

Wer spät kaufte, soll auch nichts bekommen

VW will auch die nicht entschädigen, die nach September 2015 gekauft haben, weil man ab da schön hätte wissen können, dass die Abschalteinrichtungen verbaut worden waren.

Keine Auswirkung auf Musterfeststellungsklage

Das BGH-Urteil von heute soll auf den Vergleich, den laut VW 200.000 Dieselbesitzer nach einer Musterfeststellungsklage bereits akzeptiert haben, keine Auskwirkungen haben.

Von BSF

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert