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Die Bundespolizei hat eine Reihe von Grenzübergangsstellen zu Frankreich und der Schweiz als Maßnahme im Kampf gegen den Coronavirus geschlossen. Der Grenzübertritt wurde überdies durch eine Reihe von Vorschriften eingeschränkt, um nur noch wirklich notwendige Grenzübertritte/Verkehr zuzulassen.

Doch welche Grenzübergänge sind überhaupt noch offen?

Die Bundespolizei hat eine Übersichtskarte veröffentlicht, die den Stand vom 19.3.2020 wiedergibt:

Offene Grenzübergänge gemäß Bundespolizei

Wer darf überhaupt nach Deutschland einreisen?

  • Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit
  • Personen mit deutschen Aufenthaltstitel
  • Personen mit Wohnsitz in Deutschland
  • Berufspendler (Nachweise sollten mitgeführt werden)
  • Personen, die triftige Gründe für die Einreise haben (Nachweise sollten mitgeführt werden)
  • Grenzüberschreitender Warenverkehr bleibt gewährleistet

Darf man die Grenze auch an anderen Stellen überschreiten?

Es gibt ja zahlreiche Gelegenheiten, die Nachbarländer ohne Benutzung der offiziellen Grenzübergänge zu erreichen. Darf ich diese aktuell nutzen („grüne Grenze“)?

NEIN. Die Landesgrenzen zu Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Schweiz und auch Österreich dürfen aktuell nur an bestimmten Grenzübergängen überschritten werden. Eine Umgehung dieser Grenzen und der damit verbundenen Grenzkontrollen wird sanktioniert, – erhebliche Zwangsgelder drohen. Der Bund hat eine Liste der zugelassenen Grenzstellen veröffentlicht. Diese ist hier einsehbar:

Auch nach Polen und Tschechien dürfen nur die Grenzübergänge, die von Polen und Tschechien offiziell erlaubt werden, genutzt werden.

Von BSF

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