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Zwei kleine Ortschaften in Bayern haben den Anfang gemacht, Freiburg hat als erste Großstadt ein Betretungsverbot öffentlicher Orte erlassen, nun folgt das gesamte Bundesland Bayern mit einer Ausgangssperre, die Ministerpräsident Söder verhängt hat.

Die Ausgangsbeschränkungen gelten ab Freitagnacht, 0 Uhr und wurden wegen der Ausbreitung des Coronavirus verhängt. Die Sperre sei vorerst auf zwei Wochen begrenzt, könne aber ggf. verlängert werden. Das öffentliche Leben soll vollständig heruntergefahren werden, betonte Ministerpräsident Söder.

15 Corona-Tote

Der Zuwachs an Infizierten sei zuletzt bei 35% gewesen, die Zahl der Toten auf 15 gestiegen. Alle Appelle an die Bevölkerung hätten keinen hinreichenden Erfolg gebracht. Nachdem man es zuerst mit Geboten versucht habe, müsse man nun mit Verboten reagieren, da sich ein Teil der Bevölkerung nicht an die Gebote gehalten habe. Zahlreiche Personen hätten sich in Gruppen getroffen und so dem Virus Gelegenheit gegeben, sich weiter zu verbreiten. Manche junge Menschen würden Ältere aus Spaß anhusten oder Coronapartys feiern, – dem müsse man jetzt Einhalt gebieten.

Trotz Ausgangssperre erlaubt in Bayern:

  • die Anreise zur Arbeitsstätte, wenn dies notwendig ist und nicht auch zuhause erledigt werden kann
  • Besuch im Krankenhaus bei Geburten ist erlaubt
  • Sterbende dürfen im Krankenhaus oder Pflegeheim besucht werden (Palliativfall)
  • Besuche zu medizinischen Zwecken (Arztbesuche)

Alle Gaststätten zu

Alle Gastronomiebetriebe werden spätestens ab Mitternacht geschlossen. Erlaubt sei für die nächsten 14 Tage allenfalls noch „to go“, „Drive in“ oder Lieferungen, aber Sitzen oder Stehen im Restaurant zum Verzehr werden verboten.

Von BSF

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