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Bisher haben sich in Baden-Württemberg im Wesentlichen die Gesellschaften TÜV, DEKRA und GTS die Abnahme von Hauptuntersuchung und Vergabe von Plaketten, im Volksmund „TÜV-Plaketten“ geteilt. Nunmehr hat das Land Baden-Württemberg der Gesellschaft für technische Sicherheitsprüfungen (GTS) mit Sitz in Karlsruhe die Anerkennung als Prüfgesellschaft entzogen. Kurzum: Die Gesellschaft darf in Baden-Württemberg keine Plaketten mehr verteilen und keine Prüfungen dazu abnehmen, wie das Verkehrsministerium am gestrigen Mittwoch (5.2.2020) mitteilte.

GTS will dagegen vorgehen

Die Prüfgesellschaft GTS will dagegen vorgehen und ist der Rechtsauffassung, dass das Land gar nicht eine vom Bund erteilte Genehmigung entziehen könne. GTS kündigte an, auch weiterhin Plaketten zu verteilen. Dies widerspräche jedoch dem sofortigen Entzug der Anerkennung durch das Land Baden Württemberg.

Tausende Plaketten widerrechtlich vergeben?

In den vergangenen Jahren sind mehrere Prüfer, die für die Gesellschaft GTS geprüft hatten, wegen Betrugs verurteilt worden. Sie hatten schrottreifen Fahrzeugen dennoch die Plakette der Hauptuntersuchung verliehen, obwohl die Fahrzeuge teilweise erhebliche Mängel aufwiesen. Das OLG Karlsruhe hatte letztes Jahr auch entschieden, dass die Gesellschaft dem Land die Kosten dafür erstatten muss. Alleine im Großraum Stuttgart mussten über 8000 Fahrzeuge zu einer Nachprüfung vorfahren, weil Zweifel an der Echtheit der Plakettenvergabe bestand. Viele Fahrzeuge wiesen derart erhebliche Mängel auf, dass sie aus dem Verkehr gezogen werden mussten. Über 300 Fahrzeughalter machten anschliessend Kosten beim Land Baden-Württemberg geltend, weil das Land die Aufsicht über diese Organisation habe. Gemäß Anklage hat alleine einer der Prüfer ca. 39.000 Plaketten im Akkord vergeben. Der Nachweis, wieviele davon zu Unrecht vergeben worden sind, ist naturgemäß schwierig. Im Prozess wurden damals beispielhaft 18 Fälle nachgewiesen.

Mehrere Hunderttausend Euro im Pkw

Im Rahmen der Ermittlungen wurden bei einem Prüfer, der gegen Aufgeld schrottreife Autos „durchgewinkt“ hatte, mehrere Hunderttausend Euro Bargeld in seinem Auto gefunden. Zudem hatte er auf sein Konto mehr als eine halbe Million Euro in bar eingezahlt. Als ein verdeckter Ermittler mit einem schrottreifen Auto vorfuhr und auch die Plakette gegen Sonderzahlung erhalten sollte, war er überführt.

Mitteilung des Verkehrsministeriums im Wortlaut:

Die GTS Gesellschaft für technische Sicherheitsprüfungen mbH Co. KG darf nicht mehr als Überwachungsorganisation zur Durchführung von Untersuchungen im Land tätig sein.

Das Verkehrsministerium hat einem Anbieter für hoheitliche Fahrzeuguntersuchungen mit Bescheid vom 28. Januar 2020 die Anerkennung entzogen. Ab sofort darf die GTS Gesellschaft für technische Sicherheitsprüfungen mbH Co. KG nicht mehr als Überwachungsorganisation zur Durchführung von Untersuchungen nach Anlage VIIIb zur Straßenverkehrsordnung (StVO)für das Gebiet des Landes tätig sein.

Die GTS Gesellschaft für technische Sicherheitsprüfungen mbH Co. KG darf somit ab sofort in Baden-Württemberg keine Hauptuntersuchungen, Abgasuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen und Abnahmen nach Paragraph 29 Absatz 1 StVZO mehr durchführen und keine entsprechenden Prüfbescheinigungen ausstellen oder Prüfplaketten erteilen. Vorausgegangen war ein Anhörungsverfahren. Die GTS hat nunmehr die Möglichkeit, gegen den Widerruf ihrer Anerkennung zu klagen. Der Entzug der Erlaubnis wurde jedoch mit Sofortvollzug angeordnet. Bis eine Entscheidung des Gerichts hierzu ergeht, hat die GTS diese hoheitliche Tätigkeit für das Land einzustellen.

Von BSF

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