Verpflegungspauschale 2020 EssenVerpflegungspauschale 2020 Essen

Wer beruflich viel unterwegs ist, wie dies z.B. bei Außendienstlern der Fall ist, muss häufig auswärts essen, was i.d.R. teurer ist, als wenn man dies zuhause tut. Der Gesetzgeber hat dies anerkannt und bietet daher die Möglichkeit sogenannter Verpflegungspauschalen. Diese können entweder steuerfrei vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlt werden oder der Arbeitnehmer macht diese nachträglich im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung geltend und kann so das steuerpflichtige Einkommen reduzieren.

Verpflegungspauschalen 2020

  • bei 24-stündiger Abwesenheit von zuhause: 28,- Euro (bisher: 24,-)
  • für An- und Abreisetage oder mehr als 8-stündiger Abwesenheit: 14 Euro (bisher 12 Euro)

Gezahlt wird, wenn die Abwesenheit von der Wohnung oder der ersten Arbeitsstätte mehr als o.a. beträgt, geregelt ist dies in § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG.

Kürzung bei Verpflegung

Ist die Verpflegung allerdings vom Arbeitgeber übernommen, wie z.B. typischerweise bei ‚Übernachtung mit Frühstück‘ in einem Hotel, so muss die Pauschale um die folgenden Prozente gekürzt werden:

  • für das Frühstück um 20%
  • für das Mittagessen um 40%
  • für das Abendessen um 40%

Die Kürzung erfolgt immer von der Ganztagspauschale

Berufskraftfahrer übernachten für 8 Euro im LKW

Für Berufskraftfahrer, die bei mehrtägiger Abwesenheit im Kraftfahrzeug des Arbeitgebers übernachten, gibt es zusätzlich 8 Euro pro Kalendertag, damit sollen z.B. die Aufwendungen für die Benutzung von Toiletten oder Duschanlagen auf Rastanlagen abgegolten werden. Wer im Einzelfall tatsächliche, höhere Kosten nachweisen kann, kann auch diese absetzen. Es kann sich also lohnen, solche Spesen einzeln nachzuhalten. Wer das nicht tut, kann die Pauschalen ansetzen.

Jobticket steuerfrei

Wer vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn einen Zuschuss zum Jobticket bekommt, erhält dies steuerfrei. Aber nur, wenn es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird und nicht durch Gehaltsumwandlung finanziert wird. Dies gilt bereits ab 2019. Neu und rückwirkend ab 2019 ist, dass auch aus Gehaltsumwandlung finanzierte Jobtickets zukünftig nur noch mit 25% pauschal besteuert werden. Überdies sind solche Bezüge sozialversicherungsfrei. Damit will der Gesetzgeber den öffentlichen Personennahverkehr fördern.

Verpflegungspauschale im Ausland 2020

Die Verpflegungspauschalen bei Reisen ins Ausland sind teilweise deutlich höher, so gelten z.B. bei 24-stündiger Abwesenheit:

  • Australien. 51 Euro
  • Belgien: 42 Euro
  • China (HongKong): 74 Euro
  • China (Peking): 46 Euro
  • Dänemark: 58 Euro
  • Frankreich (Paris): 58 Euro
  • Griechenland: 36 Euro
  • Großbritannien (London): 62 Euro
  • Israel: 66 Euro
  • Kuwait: 42 Euro
  • Litauen: 26 Euro
  • Luxemburg: 47 Euro
  • Mexiko: 48 Euro
  • Monaco
  • Niederlande: 47 Euro
  • Polen (Warschau): 29 Euro
  • Portugal: 36 Euro
  • Schweiz (außer Genf): 62 Euro
  • Tschechien: 35 Euro
  • USA (Washington DC): 62 Euro
  • Zypern: 45 Euro

Liste des Finanzministeriums – Verpflegungspauschalen

Das Bundesfinanzministerium hat die exakten Sätze für alle Auslandsdestinationen in einem Schreiben zusammengefasst, welches hier einsehbar ist:

— Reisekosten 2020 BMF-Schreiben –

Von BSF

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