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Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt ab 1.1.2020 nunmehr 9,35 Euro brutto, nachdem er in 2019 noch bei 9,19 Euro gelegen hat. Geregelt sind die Bedingungen zum Mindestlohn im Mindestlohngesetz (MiLoG).

Der gesetzliche Mindestlohn ist unabdingbar, d.h. er darf weder unterschritten, noch begrenzt oder gar ausgeschlossen werden. Jegliche Vereinbarung, die dagegen verstößt, ist unwirksam. Alle Arbeitnehmer, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland arbeiten, haben Anspruch darauf. Es gibt nur wenige Ausnahmen und sogar allgemeinverbindliche Tarifverträge, die noch höhere als den allgemeinen Mindestlohn für bestimmte Berufe vorschreiben.

Ausnahmen vom Mindestlohn

Zu den wenigen Ausnahmen, die vom Mindestlohn ausgenommen sind, gehören:

  • Beschäftigte unter 18 Jahren, wenn sie keine abgeschlossene Berufsausbildung haben
  • bestimmte Praktika vor oder während eines Studiums oder eine Ausbildung
  • Langzeitarbeitslose im Sinne des § 18 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs III (Pflicht gilt nicht innerhalb der ersten 6 Monate der Beschäftigung)
  • Personen, die an einer Einstiegsqualifizierung nach § 54a Sozialgesetzbuch III oder an einer Berufsausbildungsvorbereitung nach §§ 68-70 des Berufsausbildungsgesetztes teilnehmen
  • Auszubildende
  • ehrenamtlich tätige Personen
  • freie Mitarbeiter oder Organmitglieder einer Gesellschaft, die in keinem Arbeitsverhältnis zum Unternehmen stehen

Mindestlohn für Praktikanten

Grundsätzlich gelten auch Praktikanten als Arbeitnehmer, sodass auch für diese der Mindestlohn gültig ist. Aber es gibt Ausnahmen, die in § 22 Abs. 1 Nr. 1-3 MiLoG geregelt sind. Vom Mindestlohn für Praktikanten sind ausgenommen:

  • freiwillige Praktika zur Berufsorientierung (sogenanntes Orientierungspraktikum). Es muss VOR einer Erstausbildung stattfinden und einen inhaltlichen Bezug zur beabsichtigten Ausbildung aufweisen.
  • schul- oder hochschulrechtlich vorgeschriebene Praktika (sogenanntes Pflichtpraktikum). Das Praktikum muss nach einer Schul-, Berufsausbildungs-, Studien-, Zulassungs- oder Prüfungsordnung, dem Hochschulgesetz oder Kooperationsverträgen vorgeschrieben sein. Auch Vor- und Nachpraktika sind umfasst.
  • freiwillige Praktika, die eine Berufs- oder Hochschulausbildung begleiten (sogenannte studienbegleitende oder berufsausbildungsbegleitende Praktika). Ein inhaltlicher Bezug zur Ausbildung oder Studium ist Voraussetzung. Ein solches Praktikum ist überdies nur dann vom Mindestlohn ausgenommen, wenn nicht bereits zuvor ein solches Praktikumsverhältnis zwischen Praktikant und Unternehmen bestanden hat (Vorbeschäftigungsverbot). Zudem gilt eine zeitliche Höchstgrenze von drei Monaten für das Praktikum. Wird die maximale Dauer überschritten, so gilt der Mindestlohn sogar rückwirkend ab dem ersten Tag des Praktikums.

Wer kontrolliert den Mindestlohn?

Für die Einhaltung der Mindestlohnbestimmungen ist in Deutschland der Zoll zuständig, dort wurde extra die Finanzkontrolle Schwarzarbeit eingerichtet. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind zumindest Ordnungswidrigkeiten. Es können Geldbußen bis 500.000 Euro festgesetzt werden. Alleine ein Verstoß gegen Dokumentationspflichten kann bis zu 30.000 Euro kosten.

In welchen Branchen gilt ein höherer Mindestlohn?

Für bestimmte Branchen gelten sogar höhere Mindestlöhne, das Arbeitsministerium informiert regelmäßig darüber, so gilt z.B.:

  • Straßenreinigung und Winterdienst: 10,00 Euro (ab 1.1.2020)
  • Elektrohandwerk ab 1.1.2020: 11,90 Euro (allgemeinverbindlich)
  • Gebäudereinigung (West) ab 1.1.2020: 10,80 Euro
  • Gerüstbauer ab 1.7.2019: 11,88 Euro
  • Maler und Lackierer (West) ab 1.5.2019: 10,85 (ungelernt)
  • Pflegebranche (West) ab 1.1.2020: 11,35 Euro
  • Steinmetz ab 1.9.2019: 11,85 Euro
  • Schornsteinfeger ab 1.10.2018: 13,20 Euro (allgemeinverbindlich)

Sofern keine Allgemeinverbindlichkeit erklärt worden ist, sind Arbeitgeber i.d.R. nur gezwungen, gewerkschaftlich organisierten Mitarbeitern die entsprechenden höheren Mindestlöhne zu zahlen.

Zusammenstellung nach bestem Wissen per 4.1.2020, aber ohne Rechtsverbindlichkeit. Für den jeweils aktuellen Stand sollte ggf. die entsprechende Gewerkschaft befragt werden oder aber auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit gesucht werden. Für rechtliche Beratung ist die Konsultation eines Arbeitsrechtsanwalts empfehlenswert.

Von BSF

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