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Rund 80 Millionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mussten Krankenkassen alleine im letzten Jahr bearbeiten, – so oft haben Arbeitnehmer ihrem Chef eine Krankmeldung vorgelegt, die traditionell auf einem gelbem Formular durch den Arzt attestiert wird. Damit ist jetzt bald Schluss.

Ab 1.1.2020 keine gelben Zettel mehr

Sofern die beteiligten Parteien dies so schnell umsetzen können, sollen bereits ab 1.1.2020 keine gelben Zettel mehr notwendig sein. Der Arbeitgeber wird dann zukünftig nicht mehr durch die Vorlage des gelben Zettels über die Krankheit informiert, sondern die Krankenkasse, die ohnehin die Daten dazu erhält, erstellt eine elektronische Meldung, die der Arbeitgeber abrufen kann. Damit würden auch die Konflikte entschärft, ob eine Meldung rechtzeitig vorgelegt wurde oder nicht. Und der Patient muss nicht erst vom Arzt zum Arbeitgeber, um die Meldung rechtzeitig einzuwerfen, sondern kann sich nach dem Arztbesuch auf den Weg nach Hause machen.

Änderung soll noch im September durch das Bundeskabinett

Auf eine entsprechende Änderung hatten sich SPD und CDU auf einem Koalitionsgipfel im Mai geeinigt, – mittlerweile liegen die Änderungen in einem Bürokratieentlastungsgesetz III vor und sollen noch im September durch das Bundeskabinett gewunken werden. Einer zeitnahem Umsetzung dürfte dann nichts mehr im Wege stehen. Die Bundesregierung rechnet damit, dass dadurch der Bürokratieaufwand in der Wirtschaft um 549 Millionen Euro reduziert werden kann.

Weitere Änderungen im Bürokratientlasungsgesetz III

Hier ein Auszug weiterer Änderungen aus dem Gesetz:

  • Kleinunternehmer-Regelung wird von 17.500 auf 22.000 erhöht. (Bis zu diesem Umsatz dürfen Selbstständige auf Umsatzsteuerberechnung verzichten)
  • Verkürzung Aufbewahrungsfristen für Unternehmer von 10 auf 8 Jahre
  • Optionale Abschaffung schriftlicher Meldezettel im Hotel – digitale Anmeldung wird ermöglicht
  • Erhöhung der Grenze für sofort abschreibbare Güter für Unternehmen auf 1000 Euro (GWG)

Von BSF

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