UrteilUrteil

Die Bundesregierung hat sich intern darauf verständigt, die Kleinunternehmerregelung von bisher 17.500 Euro p.a. auf 22.000 Euro zu erhöhen. Nach der Kleinunternehmerregelung agierende Selbstständige (oder Nebenberufler) können sich auf Antrag von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Dadurch ersparen sie auch sich und dem Finanzamt die viertejährlichen Umsatzsteuer-Meldungen. Seit 20 Jahren wurde die Grenze nicht mehr erhöht, was man nun im Rahmen eines „Bürokratieentlastungsgesetzes III“ ändern will. Die Änderungen sollen noch im September durch das Bundeskabinett genehmigt werden und dann ab 2020 gelten.

SPD und CDU einig

SPD und CDU hatten sich zuletzt im Mai während eines Koalitionsgipfels auf diese Regelungen verständigt.

Überdies ist in dem Gesetz geplant:

  • Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Unternehmen von 10 auf 8 Jahre
  • Anhebung der Grenze für sofort abschreibbarer geringwertige Güter (GWG) auf 1000 Euro
  • Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Wegfall gelbe Zettel)
  • Optionale elektronische Gästemeldungen für Hotelgäste (statt schriftliche Meldezettel)

In anderen EU-Ländern längst höhere Freigrenzen

Selbst nach der Erhöhung sind deutsche Kleinunternehmer gegenüber anderen EU-Staaten deutlich im Nachteil, in denen jetzt schon teilweise deutlich höhere Beträge gelten, bis zu denen man mehrwertsteuerfrei verkaufen darf:

Kleinunternehmerregelung EU
Rund um Deutschland haben die meisten Staaten höhere Freigrenzen hinsichtlich der Umsatzsteuer
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Von BSF

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