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Ein 25-jähriger Mann konnte und wollte sich am Bahnhof in Freiburg nicht ausweisen, als Beamte der Bundespolizei ihn nach seinem Ausweis fragten. Bei der Kontrolle am Samstagnachmittag (3.8.2019) gab er Personalien an und äußerte, gerade aus Frankreich zu kommen. Die Polizei nahm dies zum Anlass, seine Fingerabdrücke zu kontrollieren und stellte fest, dass es sich um einen 25-jährigen Tunesier handelte, der den Behörden nicht unbekannt war.

Haftbefehl wegen Diebstahl und Körperverletzung

Gegen den jungen Mann bestand ein Haftbefehl, weil er einer gerichtlichen Hauptverhandlung gegen ihn wegen Körperverletzung und Diebstahl ferngeblieben ist. Darüber hinaus bestanden gleich drei Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung wegen Bandendiebstahl, Diebstahl und Verstoß gegen das Asylgesetz.

Nach Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt wurden die Behörden, die um Mitteilung seiner aktuellen Anschrift gebeten hatten, über seine neue Anschrift informiert, sodass er nun gerichtliche Korrespondenz und Einladungen zu Gerichtsterminen in das Gefängnis geliefert bekommt. Überdies ist der junge Mann ohne Reisedokumente unerlaubt in die Bundesrepublik eingereist., was eine Anzeige zur Folge hat.

Problem mit der Anerkennung von Polizisten

Weil der junge Mann offensichtlich ein Problem mit der Anerkennung von Polizisten und der Staatsgewalt hat, beleidigte er auch gleich einen arabisch sprechenden Polizisten auf arabisch, was zudem eine Anzeige wegen Bedrohung zur Folge hatte.

JVA Freiburg Eingang Gefängnis
JVA Freiburg Eingang Gefängnis – das neue Zuhause des Tunesiers

Von BSF

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