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Widerspenstige Frauen dürfe man nach dem Koran und dem Islam schlagen, gibt das Islamische Zentrum München (IZM) auf seiner Homepage als Rat. Auf der Webseite der Gemeinde werden zahlreiche Ratschläge zum Verständnis des Islam und zur Deutung des Korans gegeben.

Unter dem Punkt „Frau und Familie im Islam“ wird unter Punkt 10 das Thema erörtert:

Wortwörtlicher Auszug aus der Homepage vom 4.8.2019

Zwei Vorstufen zum Schlagen müssen eingehalten werden

Wer eine ‚widerspenstige‘ Frau hat, was auch immer das sein mag, muss allerdings vor dem Schlagen zwei Punkte einhalten:

  1. Der Mann soll seine Frau zunächst ermahnen
  2. Der Mann soll seine Frau im Ehebett meiden

Wenn die Frau danach noch ‚widerspenstig‘ ist, solle man sie schlagen.

Auch wenn später im Text geäußert wird, dass der Prophet Muhammad nie eine Frau geschlagen hat und dies auch in Frage stelle, muss sich die Gemeinde fragen lassen, wie solch ein Text auf der Webseite wirkt und ob er nicht das eine oder andere Gemeindemitglied oder auch nur Leser dazu veranlasst, seine Frau zu schlagen, wenn sie nicht seiner Meinung ist und auch nach Ermahnung eine eigene Meinung hat.

Vom Grundgesetz nicht gedeckt

Ein Schlagen der eigenen Ehefrau ist vom deutschen Grundgesetz nicht gedeckt und erfüllt u.U. auch Straftatsbestände.

Link: Frau und Familie im Islam – (Islamisches Zentrum München)

Von BSF

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