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Der 58 Jahre alte Blomberger, der mit der minderjährigen Maria aus Freiburg ohne Einverständnis der Mutter oder des Vaters quer durch Europa getourt ist und das Kind sexuell missbraucht haben soll, muss für 6 Jahre ins Gefängnis. So lautete das heute im Landgericht in Freiburg verkündete Urteil.

Kind war 12 Jahre

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, ab dem Jahr 2013 – als Maria noch 12 Jahre alt war – eine Beziehung zu dem Kind unterhalten zu haben, die sexuelle Kontakte mit einschloss. Im Mai 2013 haute er mit dem Kind ab, über Nord- und Ostdeutschland nach Polen, anschließend – teilweise mit Fahrrad – durch die Slowakei, Ungarn, Slowenien bis nach Italien. Erst nach dem 18.Geburtstag sei das Kind zur Mutter zurückgekehrt und aus dem italienischen Dorf, wo die beiden in einem verlassenen Gebäude hausten, abgehauen. Phasenweise hatten die beiden sich nur von Brot, Wasser und Wein ernährt, kam während des Prozesses ans Tageslicht.

Die Untersuchungshaft, in der Bernhard H. seit dem 21.9.2018 sitzt, wird auf die Strafe angerechnet.

Bundesweites Aufsehen

Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, zumal Bernhard H. bereits von seiner damaligen Ehefrau angezeigt worden war, weil diese Kontakte mit Minderjährigen festgestellt hatte. Die Polizei ist dem nur kurz nachgegangen, aber nicht auf den Grund.

Schwere Entziehung Minderjähriger

Die Verurteilung erfolgte schließlich aufgund der schweren Entziehung Minderjähriger und sexuellen Missbrauchs in 98 Fällen. Staatsanwaltschaft und Maria gehen von einer deutlich größeren Anzahl aus. Die Polizei hatte überdies auf dem Computer von Bernhard H. fast 400 kinder- und jugendpornografische Fotos gefunden. Über 1000x hat er entsprechende einschlägige Internetseiten aufgerufen.

Schmerzensgeld an die Mutter

Überdies muss Bernhard H. Schmerzensgeld an die Mutter zahlen, die Jahre lang um ihre Tochter gezittert hatte und psychologische Hilfe in Anspruch nahm. Der Elektriker Bernhard H. erschien mit Bart und rotem Schlabber-Jogginganzug vor dem Gericht in Freiburg.

Staatsanwaltschaft forderte Sicherheitsverwahrung und 7 Jahre

Die Staatsanwaltschaft hatte Sicherungsverwahrung und 7 Jahre plus 3 Monate Gefängnis gefordert. Der Richter blieb unter diesem Strafmaß. Sicherungsverwahrung wurde nicht verhängt. Beide Seiten haben nunmehr eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen.

Von BSF

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