Autobahn-A5-Freiburg-klein

Der automatische Abgleich von Auto-Kennzeichen sämtlicher Autofahrer auf Baden-Württembergs Autobahnen mit den Fahndungsdaten ist nur in sehr engen Grenzen erlaubt. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass drei Bundesländer nachbessern müssen: Bayern, Baden-Württemberg und Hessen.

In diesen drei Bundesländern darf die Polizei nämlich die Autokennzeichen erfassen (und tut es auch) und vergleicht diese Daten mit Fahndungsdaten.

Bundesverfassungsgericht verbietet gängige Praxis in Baden-Württemberg

Das Bundesverfassungsgericht hat nun die gängige Praxis als verfassungswidrig eingestuft (Az: 1 BvR 142/15 – 1 BvR 2795/09 – 1 BvR 3187/10) Mehrere Autofahrer hatten geklagt, weil sie sich unter Generalverdacht gestellt fühlten. Ein automatischer Abgleich mit Fahndungsdaten verletze die Persönlichkeitsrechte. Das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung sei verletzt.

Bis Ende des Jahres muss nachgebessert werden

Das Bundesverfassungsgericht hat dies – mindestens in Teilen – auch so gesehen und den betroffenen Bundesländern nunmehr bis zum Jahresende Zeit gegeben, die Landesgesetze zu überarbeiten. Die Bürger müssen sich grundsätzlich frei bewegen können, ohne beliebig kontrolliert zu werden – war der Tenor der Richter des Bundesverfassungsgerichts. Die Justizministerien in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen müssen nun die bestehenden Gesetze und Verordnungen überarbeiten.

 

Von BSF

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert