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Im neuen Jahr 2019 wird es zahlreiche Änderungen geben, – im Steuerrecht, Sozialrecht und auch anderen Bereichen. Die wichtigsten Änderungen sind hier aufgeführt:

Kindergeld steigt 2019

Ab 1.7.2019 wird das Kindergeld um gigantische 10 Euro angehoben – pro Kind und Monat. Für das erste und zweite Kind werden also von der Familienkasse dann 204 Euro bezahlt, für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro. Der Kinderfreibetrag wird entsprechend angehoben: Von bisher 4788 Euro auf dann 4980 Euro. Da das Finanzamt bei jeder Steuererklärung prüft, ob Kindergeld oder Steuerentlastung besser ist, werden nach der Steuererklärung ggf. Steuerentlastungsbeträge wirksam.

Mehr Zeit für die Steuererklärung in 2019

Wem der Abgabetermin für die Steuererklärung mit Ende Mai ohnehin zu kurz war, kann ab 2019 aufatmen. Die Steuerklärung muss in 2019 erst bis 31.7.2019 abgegeben werden. Wer seine Steuererklärung für 2018 erst nach 31.7.2018 einreicht, riskiert zumindest die Festsetzung von Verspätungszuschlägen.

Höherer Grundfreibetrag in 2019

Ab 2019 sind 9168 pro Jahr steuerfrei, der Grundfreibetrag bei Zusammenveranlagung ist dann 18336 (statt früher: 9000/18000). Wer weniger verdient, dürfte – von Ausnahmen abgesehen – keine Lohnsteuern zahlen.

Unterhalt bis zu 9168€ absetzbar

Unterhaltszahlungen sind unter bestimmten Umständen in 2019 bis zu 9168 Euro als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Allerdings nur, wenn die unterhaltene Person keine eigenen Einnahmen von über 624 Euro hat.

Mehr Sonderabgabenabzug für Altersvorsorge

Der Gesetzgeber möchte, dass die Bürger selber mehr für das Alter vorsorgen. Müssen sie auch, denn die gesetzliche Rente wird für viele im Alter nicht ausreichen. Ab 2019 kann man 88% der Beitragszahlungen steuerlich als Sonderausgaben geltend machen, bisher waren es 86%. Die Höchstgrenzen für Ledige liegen bei 21.388 Euro, für zusammen Veranlagte: 42.776 Euro.

E-Bike kein geldwerter Vorteil mehr

Stellt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer – zusätzlich zum bisher geschuldeten Lohn – ein E-Bike kostenlos zur Verfügung, muss der Arbeitnehmer dies ab 2019 nicht mehr als geldwerten Vorteil versteuern.

Elektroautos nur halber geldwerter Vorteil

Stellt ein Unternehmen seinem Mitarbeiter ein Fahrzeug zur Verfügung, wird der Mitarbeiter dies im Regelfall mit 1% des Listenneupreises pro Monat als geldwerten Vorteil versteuern. Ab 2019 muss man bei Elektroautos nur die Hälfte, also 0,5% des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern.

Pauschaler Umzugskostenabzug

Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann 2019 pauschal 787 Euro ohne Belege als Kosten geltend machen (bei Zusammenveranlagung: 1573 Euro). Ab 1.4.2019 steigt dies auf 811 Euro/1622 Euro. Für jede weitere Person können dann 357 Euro geltend gemacht werden.

Auch Fonds, die nicht ausschütten, werden versteuert

Ab 2019 muss man bei Investmentfonds auch jährlich die Gewinne versteuern, die nicht ausgeschüttet werden. Wertsteigerungen während der Haltezeit werden so erfasst. Damit bei einem späteren Verkauf keine doppelte Versteuerung stattfindet, ermittelt die Bank die Differenz aus Veräußerungsgewinn und Vorab-Steuerpauschalen.

Mindestlohn steigt 2019

Der Mindestlohn steigt um ein paar Cent: Von 8,84 Euro steigt der Mindestlohn auf 9,19 Euro pro Stunde.Auszubildende und Praktikanten mit Pflichtpraktikum bleiben auch zukünftig vom Mindestlohn ausgeschlossen. Für bestimmte Berufsgruppen gelten höhere Mindestlohnsätze.

Einspeisevergütung für Strom sinkt

Die Bundesregierung will offensichtlich weniger Solarstrom: Für Anlagen von 40 bis 750 Kw sinkt die Einspeisevergütung von 11,09 Cent auf 8,33 Cent pro kWh – ab 1.1.2019

Versender müssen sich Versandverpackungen registrieren

Die Übergangsfristen laufen zum 31.12.2018 ab: Ab 1.1.2019 müssen sich alle Versender, die Versandverpackungen beim Versand benutzen (z.B. Kartons, Noppenfolie etc.) auf der Seite www.Verpackungsregister.org registriert haben. Es gibt auch für kleinere Betriebe keine Ausnahmen.

Noch mehr Einwegverpackungen mit Pfand

In 2019 werden auch Einwegverpackungen mit Molkegtränken oder Fruchtsaftschorlen pfandpflichtig: 25 Cent kommen darauf.

Hartz 4 / Existenzminium steigt in 2019

Die Hartz4-Sätze/Existenzminium steigen in 2019, zukünftig erhalten:

  • Erwachsene: 424 Euro (alleine lebend)
  • Erwachsene in Bedarfsgemeinschaften: 382 Euro
  • Jugendliche von 14-17: 322 Euro
  • Kinder 6-13: 302 Euro
  • Kinder bis 5: 245 Euro

Beitragsbemessungsgrenzen 2019

Die Beitragsbemessungsgrenzen werden in 2019 auf folgende Werte pro Monat angepasst (West/Ost):

  • Rentenversicherung: 6700 / 6150 Euro
  • Knappschaft RV: 8200 / 7600 Euro
  • Arbeitslosenversicherung: 6700 / 6150 Euro
  • Kranken-/Pflegeversicherung: 4537,50 / 4537,50 Euro

Die Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung liegt in 2019 bei 5062,50 Euro (West wie Ost)

Renten werden erhöht

Rentner dürfen sich freuen: In 2019 werden ab 1.7.2018 die Renten erhöht. Die genaue Höhe steht noch nicht fest, doch nach bisherigen Schätzungen werden dies im Westen ca. 3,18% sein, im Osten 3,91%. Die exakte Festlegung erfolgt in den ersten Monaten des neuen Jahres.

Krankenversicherungszusatzbeitrag hälftig vom Arbeitgeber

Zukünftig zahlen Arbeitgeber wieder die Hälfte des Krankenkassenbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung, auch des Zusatzbeitrags der einzelnen Krankenkassen. Bisher hatten sich die Arbeitgeber nicht paritätisch am Zusatzbeitrag beteiligt.

Erwerbsunfähigskeitsrenten steigen

Neue Erwerbsunfähigkeitsrenten werden ab 2019 höher ausfallen, da zukünftig bei der Berechnung davon ausgegangen wird, dass der Berechtigte bis zum Alter von 65 gearbeitet hätte. Diese Erhöhung gilt aber nur für NEUE EU-Renten. Für Rentner, die bereits eine EU-Rente beziehen, soll dies nicht gelten. Für diese wurde im Regelfall ein Arbeitsleben bis zum 62.Lebensjahr simuliert.

Mütterrente für Kinder vor 1992

Wer Mutter von Kindern ist, die vor 1992 geboren sind, darf sich über mehr Rente freuen. Pro Kind soll es 16,02 Euro im Monat mehr geben (Osten: 15,35 Euro). Hier gibt es Verzögerungen für Bestandsrentner, bei denen das wohl erst ab April ausgezahlt wird, – bei neuen Renten ist bereits der Jahresbeginn vorgesehen. Wer als Mutter selber viel gearbeitet hat und damit viele Beiträge eingezahlt hat, profitiert nicht in vollem Maße, da eine Verrechnung stattfindet.

Ärzte haben länger auf

Ärzte, die gesetzlich Versicherte behandeln, müssen ab dem nächsten Jahr mindestens 25 Stunden pro Woche Sprechstunden vorhalten, bei bestimmten Fachärzten werden sogar 5 Stunden davon für eine offene Sprechstunde ohne Termin vorgesehen.

Elektroautos müssen piepsen

Elektroautos machen nicht die für Benziner und Diesel-Pkws typischen Motorgeräusche. Dies haben nach mehreren Jahren jetzt auch die Politiker gemerkt und zur Vermeidung weiterer Unfälle mit Fußgängern eine Vorschrift erlassen, dass E-Autos bis Tempo 20 ein Warnsignal ausstoßen müssen, um Fußgänger, aber auch Radfahrer etc. besser zu schützen und vor unangenehmen Überraschungen zu bewahren. Auch beim Rückwärtsfahren ist die Geräuschabgabe vorgeschrieben. Es muss kein Piepsen sein, auch eine Simulation von Fahrgeräuschen ist möglich. Wer also glaubt, durch Elektroautos wird der Verkehrslärm aufhören, der hat sich getäuscht. Eine EU-Verordnung 540/2014 hat die künstliche Erzeugung solchen Lärms vorgeschrieben.  Ab 1.7.2019 wird es in ganz Deutschland piepsen, brummen oder summen. Bewohner von Tempo-30-Zonen dürften sich besonders freuen…

 

Der obige Text ersetzt keine Steuer- oder Sozialversicherungsberatung. Er wurde nach bestem Wissen und Gewissen gefertigt, aber wir übernehmen keine Haftung für einzelne Werte und Zusammenhänge. Im Zweifel konsultieren Sie Ihren Steuerberater. Stand: 15.12.2018. Diese Seite wird bei Gesetzesänderungen nicht geupdated.

 

 

Von BSF

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