https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/2_Presse_und_Service/Service/Rechtsvorschriften/181201_Anlage_Bussgeldkatalog-Umwelt.pdfhttps://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/2_Presse_und_Service/Service/Rechtsvorschriften/181201_Anlage_Bussgeldkatalog-Umwelt.pdf

Ab dem 1.Dezember gilt in Baden Württemberg ein neuer Bußgeldkatalog. Während früher Kaugummi auf den Bordstein spucken, Glasflasche wegwerfen oder den Hund auf den Gehsteig kacken lassen zumeist mit zweistelligen Bußgeldern versehen waren, können jetzt gerne auch einmal 250 Euro für solche Vergehen fällig werden.

Wer zukünftig den Sperrmüll anderer Leute durchsucht oder sich gar etwas davon mitnimmt, muss mit Bußgeldern von 100 bis 3000 Euro rechnen.

Insgesamt listet der neue Bußgeldkatalog über 800 Ordnungswidrigkeiten auf, die bußgeldbehaftet sind.

Beispiele aus dem Bußgeldkatalog ab 1.12.2018 in BW:

  • Verunreinigung (z.B. kleine Mengen Hundekot): 75 bis 250 Euro
  • Verbrennen von Pflanzenabfällen (behandelt): 100 bis 1500 Euro
  • Vermischung von Altöl mit anderen Abfällen: 1.000 bis 100.000 Euro
  • Durchsuchen oder Ansichnehmen von bereitgestelltem Abfall: 100 bis 3000 Euro

Den kompletten neuen Bußgeldkatalog für Baden-Württemberg finden Sie hier: Bußgeldkatalog BW 2018/2019

 

 

Von BSF

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