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Der Zoll hat bundesweit am 11. und 12. September mit 6.000 Einsatzkräften der Finanzkontrolle Schwarzarbeit die Einhaltung der Mindestlohnregelungen überprüft. Rund 32.000 Personen wurden durch den Zoll befragt, rund 4.500 Geschäftsunterlagen von Arbeitgebern wurden geprüft.

Einhaltung von Mindestlohn oft fraglich

Im Mittelpunkt stand neben gänzlich illegalen Beschäftigungen auch die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, der in 2015 eingeführt wurde und aktuell 8,84 Euro pro Stunde beträgt.

Besonderes Augenmerk wurde naturgemäß auf Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie, Friseure, Speditionen und Personenbeförderungenunternehmen (Taxis) gelegt. Es mussten 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, davon 172 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz, daneben wegen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Leistungsmißbrauch.

3.291 erfordern weitere Sachaufklärungen, weisen aber mindestens Fragen auf. Häufig im Bereich Mindestlohn wegen Unterschreitungen oder Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen. Illegale Ausländerbeschäftigung und unrechtmäßiger Bezug von Sozialleistungen führten häufig zu Aufklärungsbedarf.

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Der Zoll kontrollierte auch Fahrer von Paketdiensten

Bunte Mischung von Verstößen

Bei der Kontrolle fiel ein 18-jähriger Vietnamese in einem Nagelstudio ebenso wegen seines illegalen Aufenthalts auf wie scheinselbstständige Unternehmen angetroffen wurden, die tatsächlich aber wie Angestellte behandelt wurden.

Für den Zoll eine lohnende Aktion

Fotos: Zoll

 

 

Von BSF

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