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Ein Zugbegleiter (48) der Deutschen Bahn stand heute den ersten Tag vor Gericht in Freiburg. Vor dem Amtsgericht wurde rund um die Anklage der Staatsanwaltschaft verhandelt, die ihm vorwirft mehr als 200 Taten zwischen 2013 und 2017 begangen zu haben. Juristisch wird zwischen den Taten an Kindern und denen an Jugendlichen unterschieden.

Zugbegleiter sprach die Kinder im Regionalzug an

Der Zugbegleiter aus dem Südbadischen sprach die 12 bis 17 Jahre alten Opfer (alle männlich) in den Regionalzügen an und lud sie zu sich nach Hause ein. Dort verging er sich an den Jungen. Die Opfer haben nach Aussage der Staatsanwaltschaft eine Vergütung zwischen 10 Euro und 90 erhalten. Die Jungs durften auch Schulden bei ihm machen, die dann mit Sex abbezahlt werden konnten. Der Zugbegleiter soll den Minderjährigen angeboten haben, auf „seinen“ Strecken umsonst fahren zu dürfen. Mit Alkohol und Zigaretten hat er die jungen Opfer in seine Wohnung gelockt, darüber hat er penibel genaue Schuldenlisten geführt, die die Jungs dann „abarbeiten“ mussten.

Vorbestrafter Schaffner

Der Zugbegleiter ist kein gänzlich unbeschriebenes Blatt: Er wurde bereits 2016 wegen ähnlicher Sexualdelikte zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Dort ging es um das Zeigen von pornografischem Material vor Minderjährigen. Bei der Auswertung beschlagnahmter Unterlagen und Gegenstände aus dem damaligen Verfahren hat sich dann herausgestellt, dass es deutliche Hinweise auf tatsächlich vorgenommene sexuelle Handlungen gab (u.a. aus Chatverläufen), die das jetzige Verfahren begründeten.

Da der Mann mindestens teilweise seine Taten eingeräumt haben soll, rechnet man am Gericht mit einem schnellen Prozessende und ggf. bereits einer Urteilsverkündung am zweiten Verhandlungstag, dem 25.Juni 2018. Ursprünglich waren drei Verhandlungstage disponiert. Der Mann sitzt aktuell bereits in Untersuchungshaft. Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich zugelassen, bei bestimmten Prozessteilen jedoch ausgeschlossen, um die Opfer zu schützen.

 

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Von BSF

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