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Jugendamt und Justiz stehen nunmehr auch im Fokus von Ermittlungen rund um den Missbrauchsfall aus Staufen, wo ein 9-jähriger Junge – nach jetzigen Erkenntnissen – von seiner Mutter und deren Partner missbraucht und vergewaltigt worden ist und überdies anderen Männern zum Missbrauch überlassen wurde. Die Fälle werden aktuell vom Freiburger Landgericht abgearbeitet. Einzelne Täter sind bereits zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Mehr als 10 Strafanzeigen liegen jedoch auch gegen Behörden- und/oder Behördenmitarbeiter vor, die eine Mitschuld tragen sollen, u.a. gegen Verantwortliche des Jugendamts und gegen Richter an den zwei Gerichten, die involviert waren. Inhalt der Strafanzeigen ist u.a. auch Rechtsbeugung und der Vorwurf der Beihilfe.

 

Gerichte entschieden: Junge bleibt bei Familie

Die Gerichte hatten entschieden, dass der 9-jährige Junge bei seiner Familie bleiben dürfe, obwohl es Anzeichen einer Gefährdung gab. Pikant an dem Fall ist, dass der Partner der Kindsmutter wegen schweren Kindsmissbrauchs bereits vorbestraft war und schon im Gefängnis war. Er durfte sich Kindern nicht nähern und keinen Kontakt zu Ihnen haben, – er stand auch unter sogenannter Führungsaufsicht. Dennoch lebte er mindestens ca. zwei Jahre lang – wie in einer Familie – mit der Kindsmutter und deren Sohn zusammen. Mitte März 2017 nahm das Jugendamt wohl den Jungen aus der Familie, weil bekannt wurde, dass der vorbestrafte Mann dort lebt. Die Justiz schickte den Jungen allerdings kurze Zeit später wieder zur Kindsmutter und verbot dem Vorbestraften den Kontakt zum Kind. Weder die Mutter noch der vorbestrafte Pädophile hielten sich jedoch an das Kontaktverbot. Eine hinreichende, zeitnahe und regelmäßige Überprüfung der Einhaltung fand auch nicht statt. Einfaches Fragen beim Vermieter oder bei Nachbarn hätte bereits ergeben, dass der pädophile, vorbestrafte Täter immer noch mit Mutter und Kind zusammen lebt.

Wöchentlich mehrfacher Missbrauch

Das Kind wurde teilweise mehrfach wöchentlich missbraucht. Justiz und Jugendamt schieben sich nunmehr gegenseitig den schwarzen Peter zu. Beide vertrauten offensichtlich der Kindsmutter und konnten sich nicht vorstellen, dass die Mutter den pädophilen Partner deckt und teilweise selber mitagiert.

 

Keine konkreten Hinweise auf strafrechtlich relevante Versäumnisse

Die Staatsanwaltschaft Freiburg soll nun prüfen, ob eine strafbare Handlung seitens Jugendamts- oder Gerichtsmitarbeitern vorliegt, – entsprechende Anzeigen liegen in zweistelliger Zahl vor.  Eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern von Gericht und Jugendamt wurde gegründet, um zu prüfen, wie man solche Vorkommnisse zukünftig verhindern könne. Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilte, gebe es aktuell keine konkreten Hinweise auf strafrechtlich relevante Versäumnisse. Allerdings werde weiter ermittelt und das Ende aller Strafprozesse in dem Fall abgewartet. Aus den Prozessen können sich neue Erkenntnisse ergeben. Bei Prozessen mit hoher Medienaufmerksamkeit sei es überdies nicht völlig ungewöhnlich, dass Bürger solche Strafanzeigen stellen.

 

Schnell reagiert hat man auf Angriffe auf den Pädophilen selber

Der Partner der Kindsmutter, der nach dem jetzigen Ermittlungsstand eine aktive Rolle bei der Vermarktung des 9-jährigen und den Missbrauchsvorgängen gespielt hat, wurde nach Bekanntwerden von Übergriffen in der Untersuchungshaft schnell in eine andere Anstalt verlegt, um seinen Schutz zu gewährleisten.  In der Untersuchungshaft in der Freiburger Justizvollzugsanstalt konnte man seinen Schutz vor den anderen Mitgefangenen nicht mehr gewährleisten, als seine Identität in Fernsehen und Zeitungen offengelegt wurde.

Von BSF

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