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Deutschland ist ein Rechtsstaat. In einem solchen kann man auch Oberbürgermeisterwahlen anfechten, was regelmäßig in deutschen Städten vorkommt. So auch in Freiburg: Gegen die Wahl zum Oberbürgermeister vom 22.April sowie auch gegen die Neuwahl am 6.Mai sind zwei Wahlanfechtungen beim zuständigen Regierungspräsidium eingegangen.

Wahlanfechtungen abgelehnt

Das zuständige Regierungspräsidium hat beide Wahlanfechtungen als unbegründet abgelehnt. Gegen den ablehnenden Bescheid kann nunmehr innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg eingereicht werden. Innerhalb dieser Frist oder auch wenn Klage eingereicht ist, kann die Amtszeit eines an sich gewählten Oberbürgermeisters nicht beginnen, da nicht rechtskräftig über die Gültigkeit der Wahl entschieden ist.

Amtsverweser als Zwischenlösung

In der Gemeindeordnung Freiburgs ist für diesen Fall vorgesehen, dass ein neu gewählter Oberbürgermeister zum Amtsverweser bestellt werden kann. Der Gemeinderat muss dann mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder den Amtsverweser bestimmen. Dies geht erst dann, wenn das Regierungspräsidium auch formell die Gültigkeit der Wahl erklärt hat. Dies ist für diese Woche vorgesehen. Der Amtsverweser ist dann kein Oberbürgermeister, sondern führt den Titel „Oberbürgermeister“ und ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit für zwei Jahre und kann danach wiederbestellt werden. Der Amtsverweser erhält – was ein Zufall – die gleiche Vergütung und Aufwandsentschädigung wie der Oberbürgermeister.

Amtsverweser hat keine Stimme im Gemeinderat

Bei aller Gleichmacherei gibt es aber einen Unterschied: Der Amtsverweser hat nämlich keine Stimme im Gemeinderat.

Am 26.6. soll Horn zum Amtsverweser gewählt werden

Für die Ratssitzung am 26.6. wurde daher eine Vorlage erstellt, dass Martin Horn zum Amtsverweser gewählt werden kann, – da die Frist gegen die Nichtzulassung der Wahlanfechtung erst am 29.6. abläuft und es dann ggf. zu kurzfristig wäre, um vor dem 1.7. eine Regelung zu finden. Sollte keine Klage vor dem 1.7. eingehen, wird Martin Horn am 1.7. regulär seinen Dienst als Oberbürgermeister beginnen und der Beschluss bezüglich des Amtsverwesers verworfen. Wird geklagt, beginnt Martin Horn am 1.7. (nach entsprechendem Ratsbeschluss) als Amtsverweser mit dem Titel „Oberbürgermeister“.

Querulanten-Regelung

Die Regelung hinsichtlich des Amtsverwesers wurde in vielen deutschen Gemeinden in die Gemeindeordnung aufgenommen, als es für Querulanten immer populärer wurde, mit fadenscheinigen Begründungen Wahlen anzufechten. Ob die Anfechtungen im Freiburger Fall fadenscheinig sind oder einer rechtsstaatlichen Überprüfung standhalten, bleibt abzuwarten. Mindestens in einem Fall gab es in der Vergangenheit Zweifel, ob Entscheidungen der zutreffenden Person nach rationalen Erwägungen getroffen wurden.

Wer sind die Anfechter in Freiburg?

Öffentlich gemacht hat bisher die Anfechtung der Freiburger Johannes Grosse Boymann, der sich in der Stadt besonders für eine bessere Versorgung der Obdachlosen einsetzt.

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Update vom 14.6.2018, 09:39 Uhr

Zwischenzeitlich hat Friedhild Miller aus Sindelfingen, genannt Fridi Miller, die dadurch bekannt wurde, dass sie in zahlreichen Städten Deutschlands kandidierte und nirgendwo die Mehrheit erzielte, Klage beim Verwaltungsgericht in Freiburg eingereicht. Sie hatte bereits in der Vergangenheit in mehreren anderen Gemeinden Klagen eingereicht. Ob das Verwaltungsgerichtsverfahren wie in anderen Verfahren ein Jahr und länger dauert, bleibt abzuwarten. Martin Horn wird es überleben. Freiheit bedeutet auch die Freiheit der Andersdenkenden.

https://www.youtube.com/watch?v=DbfA52DfuLI

 

Foto: Martin Horn (c) Fionn Große

 

Von BSF

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