1 Gedanken zu „Teningen-Nimburg: 7-jähriger verletzt im Streit seine Lehrerin mit Küchenmesser

  1. Natürlich kann ein Siebenjähriger juristisch nicht belangt werden. Natürlich ist auch ein Siebenjähriger noch nicht in der Lage, die gesamte Tragweite seines Handelns zu erfassen. Und natürlich darf man auch einem Siebenjährigen nicht sein ganzes zukünftiges Leben verbauen. Aber dennoch darf es erlaubt sein, zu schmunzeln, wenn man die Beschwichtigungsversuche der Behörden zur Kenntnis nimmt, die sich erst beeilen, mitzuteilen, dass der Junge das Messer nicht von zuhause mitgebracht hat und später mitteilen, dass der Junge das nicht absichtlich gemacht hat. Es wird die Frage erlaubt sein, ob das Elternhaus das Richtige für die Erziehung dieses Kindes ist, wenn das Kind überhaupt auch nur ein Messer beim Streit mit seiner Lehrerin in die Hand nimmt und damit droht. Erstaunlich auch, dass offensichtlich das Schulamt schon länger vorher vor diesem Jungen gewarnt worden ist und darum gebeten wurde, den Jungen zu versetzen. Offensichtlich ist da nichts passiert. Wofür genau bekommen die Damen und Herren auf dem Schulamt ihr Geld?

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