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Ein 18-jähriger Eritrea wurde im ICE aus der Schweiz kommend festgestellt, konnte sich aber nicht ausweisen. Der junge Mann wurde von der Bundespolizei in Freiburg aus dem Zug geführt, wo er angab, dass er sich zwar in der Schweiz im Asylverfahren befinde, allerdings die Schweizer Dokumente zerrissen und entsorgt habe. Er wollte gerne in die Niederlande.

Keine Lust auf Fingerabdrücke

Dem Ansinnen der Bundespolizei, ihm Fingerabdrücke abzunehmen, konnte er nichts Positives abgewinnen, weswegen er sich dagegen wehrte und die Polizisten mehrfach trat, um dies zu verhindern. Unter Einsatz von vier Beamten konnten die erkennungsdienstlichen Maßnahmen dann doch durchgeführt werden, was zum Ergebnis führte, dass der 18-jährige in der Tat in der Schweiz im Asylverfahren steckte. Nach Abfassung einer Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wurde der Eritreer in die Schweiz zurückbefördert.

 

Von BSF

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