Justizvollzugsanstalt (JVA) in Freiburg

Der Sonntagvormittag (21.1.2018) war für fünf Personen in Freiburg mit der Konfrontation mit einem Haftbefehl verbunden, nachdem die Polizei auf der Stadtbahnbrücke am Hauptbahnhof eine der immer wiederkehrenden Kontrollen tätigte.

Man kontrollierte Personen, die vermutlich nach durchzechter Nacht spät nach Hause wollten und beendete die Freiheit von gleich fünf Personen, gegen die bereits Haftbefehle vorlagen:

  1.  Ein Dreißigjähriger aus dem Freiburger Umland wurde schon mit drei Haftbefehlen wegen verschiedener Delikte gesucht und ging den Kontrolleuren auf der Brücke ins Netz. Bis dato hatte er zwei Haftbefehle mit Geldstrafen ebenso ignoriert wie eine Ladung vor Gericht, wo wegen neuer Straftaten verhandelt werden sollte. Die Teilnahme an der nächsten Hauptverhandlung ist nunmehr mit der Einlieferung in die JVA Freiburg gesichert.
  2. Ein 18-jähriger Asylbewerber, der wegen einer Vielzahl von Eigentumsdelikten von der Justiz gesucht wurde durfte ebenso den Gang in die JVA Freiburg antreten. Bei der Vorführung vor Gericht fiel zudem auf, dass er eine hochwertige Jacke (ca. 400 Euro) trug, die nach Nachforschung ebenso aus einer Straftat stammte.
  3. Ein 40-jähriger Deutscher konnte seine Inhaftierung in letzter Sekunde abwehren, indem er sich doch noch entschloss eine gegen ihn früher festgesetzte Strafe von 700 Euro zu begleichen.

Bei drei weiteren Personen konnten die Fahndungsnotierungen ebenfalls erledigt werden, – sie wurden durch die Justizbehörden gesucht, weil sie sich nicht anstehenden strafprozessualen Maßnahmen unterworfen haben, sondern angeblich unbekannt verzogen waren. Bei den Kontrollen wurde zudem ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen das Waffengesetz aufgedeckt.

Von BSF

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