Das ändert sich für Steuerzahler in Deutschland
Die Bundesregierung hat einen wichtigen Schritt in Richtung einer umfassenden Einkommensteuerreform gemacht. Das Bundeskabinett brachte den Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) auf den Weg – interessanterweise ohne den Minister selbst, der wegen einer Flugzeugpanne in den USA festsaß. Die Reform soll ab dem 1. Januar 2027 greifen, ein Teil der Regelungen erst 2028, und markiert eines der zentralen finanzpolitischen Vorhaben der schwarz-roten Koalition.
Worum es geht
Ziel der Reform ist eine spürbare steuerliche Entlastung, vor allem für kleine und mittlere Einkommen sowie für Familien mit Kindern. Insgesamt soll das Paket jährlich ein Entlastungsvolumen von rund zehn Milliarden Euro umfassen. Da dieses Volumen nicht auf einen Schlag erreicht wird, ist eine Umsetzung in zwei Stufen bis zum Jahr 2028 vorgesehen. Gegenfinanziert werden soll ein Teil der Entlastungen durch eine stärkere Besteuerung sehr hoher Einkommen.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Grundfreibetrag steigt schrittweise
Der Teil des Einkommens, der zur Sicherung des Existenzminimums grundsätzlich steuerfrei bleibt, soll in mehreren Schritten angehoben werden – von aktuell 12.348 Euro über 12.564 Euro im kommenden Jahr bis auf 12.900 Euro im Jahr 2028.
Spitzensteuersatz setzt später ein
Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro greifen, bisher lag die Grenze bei 69.879 Euro. Dadurch verläuft der Steuertarif in der Einkommenszone zwischen 17.800 und 70.600 Euro etwas flacher – ein Effekt, von dem laut Ministerium vor allem mittlere Einkommen profitieren.
„Reichensteuer“ wird neu gestaffelt
Auch bei hohen Einkommen tut sich etwas: Der bisherige Satz von 45 Prozent soll künftig schon ab 250.000 Euro statt wie bisher ab 277.826 Euro fällig werden. Neu eingeführt wird zudem eine „Superreichensteuer“ von 47 Prozent, die ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro greifen soll.
Höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Wer als Angestellter berufsbedingte Kosten wie Fahrten zur Arbeit oder Büromaterial steuerlich geltend macht, kann künftig von einer höheren Pauschale profitieren: Sie soll von 1.230 Euro auf 1.430 Euro angehoben werden.
Mehr Geld für Familien
Das Kindergeld soll in zwei Schritten steigen – von derzeit 259 Euro über 267 Euro im kommenden Jahr auf 272 Euro im Jahr 2028. Parallel dazu wird auch der Kinderfreibetrag angehoben, zunächst auf 10.056 Euro und dann auf 10.236 Euro.
Höhere Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit
Der Grundlohn, bis zu dem Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit steuerfrei bleiben, soll von 50 auf 75 Euro angehoben werden. Im Gegenzug soll die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen leicht eingeschränkt werden.
Wer wie viel spart
Nach Berechnungen des Finanzministeriums soll die Gesamtentlastung 2027 bei etwa 4,5 Milliarden Euro liegen, 2028 bei rund 6,0 Milliarden Euro und im Jahr darauf bei etwa 5,7 Milliarden Euro. Konkrete Beispielrechnungen des Ministeriums zeigen: Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro soll ab 2028 rund 600 Euro jährlich mehr im Portemonnaie haben. Ein Paar aus Pflegekraft und Busfahrer mit jeweils 2.800 Euro brutto und zwei Kindern käme demnach auf eine Entlastung von 632 Euro im Jahr, während eine Einzelperson mit einem Bruttogehalt von 5.000 Euro – etwa als Ingenieurin oder Ingenieur – mit rund 192 Euro rechnen könnte.
Kritik an der Reform
Trotz der angekündigten Entlastungen gibt es deutliche Kritik. Ein zentraler Streitpunkt: Der Gesetzentwurf sieht keinen gesonderten Ausgleich für die sogenannte kalte Progression vor – jenen Effekt, bei dem Gehaltserhöhungen durch Inflation und die Steuerprogression teilweise wieder aufgezehrt werden. Hinzu kommen mögliche Mehrbelastungen etwa durch steigende Sozialbeiträge.
Das Finanzministerium hält dagegen, dass die geplanten Entlastungen die Effekte der kalten Progression größtenteils ausgleichen würden. Finanzminister Klingbeil selbst räumte ein, sich durchaus mehr Entlastung hätte vorstellen können, verteidigte die Reform aber als wichtigen Schritt. Auch aus dem Bundeswirtschaftsministerium kam Kritik, worauf Klingbeil mit deutlichen Worten reagierte: Eine „Opposition in der Regierung“ schade am Ende allen. Auch die parlamentarische Opposition und Ökonomen äußerten Zweifel an den vom Ministerium genannten Entlastungssummen.
Wie geht es weiter?
Der Gesetzentwurf muss nun noch Bundestag und Bundesrat passieren. Änderungen im parlamentarischen Verfahren gelten dabei zumindest in Einzelpunkten als wahrscheinlich. Fest steht bislang nur der geplante Starttermin: Die Reform der Einkommensteuer soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, einzelne Regelungen erst ein Jahr später.
Symbolbild: KI
