Die Bundesregierung möchte ab dem nächsten Jahr die Erlangung des Führerscheins billiger machen, weswegen viele junge Leute den Beginn des Fahrschulunterrichts auf das nächste Jahr verschieben. Nicht ganz leicht für Fahrschulbetreiber, die unter diesem zeitlichen Versatz leiden.
In Freiburg hat jetzt die erste Fahrschule sogar Insolvenz anmelden müssen:
Die Fahrschule Robert Sattinger GmbH in der Dreisamstr. 11 hat Insolvenz beantragt (Az. 8 IN 541/26 ). Gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Rüdiger Stark aus Freiburg schaut man nun, ob und wie man die Geschäfte weiterbetreiben kann.
Über das Insolvenzgeld sind die Gehälter für 3 Monate gesichert.
Was plant die Bundesregierung bei der Führerscheinreform konkret?
Der Führerschein soll günstiger werden – das ist das erklärte Ziel einer Reform, die das Bundeskabinett am 20. Mai 2026 auf den Weg gebracht hat. Verantwortlich ist Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU). Der Gesetzentwurf und die begleitende Verordnung befinden sich aktuell im parlamentarischen Verfahren bei Bundestag und Bundesrat. Angestrebtes Inkrafttreten: Anfang 2027 – vorausgesetzt, das Verfahren verläuft ohne Verzögerungen.
Warum überhaupt eine Reform?
Ein Führerschein der Klasse B kostet in Deutschland laut Bundesministerium für Verkehr im Durchschnitt rund 3.400 Euro, je nach Region und Fahrschule teils auch mehr. Minister Schnieder betont, Mobilität dürfe kein Privileg für Menschen mit hohem Einkommen sein. Eine feste Preisgarantie oder einen Preisdeckel enthält der Entwurf allerdings nicht – die Kostensenkung soll sich indirekt aus mehreren Maßnahmen ergeben.
Das sind die konkreten Maßnahmen
- Digitaler Theorieunterricht: Die Präsenzpflicht entfällt. Fahrschulen können künftig frei entscheiden, ob sie Theorie in Präsenz, hybrid oder komplett per App anbieten.
- Weniger Prüfungsfragen: Der Fragenkatalog für die theoretische Prüfung soll von derzeit rund 1.169 auf etwa 840 Fragen sinken. Das Bewertungssystem wird vereinfacht, sicherheitsrelevante Fragen bleiben aber besonders streng geprüft.
- Weniger Sonderfahrten: Statt bisher zwölf Pflicht-Sonderfahrten sollen künftig nur noch drei nötig sein – je eine Nacht-, Autobahn- und Überlandfahrt.
- Kürzere Fahrprüfung: Die praktische Prüfung soll von 55 auf 40 Minuten verkürzt werden, die reine Fahrzeit von 30 auf 25 Minuten. Damit sollen mehr Prüfungen pro Tag möglich werden und Wartezeiten sinken.
- Laienausbildung nach österreichischem Vorbild: Übungsfahrten sollen künftig auch in Begleitung nahestehender Personen wie Eltern oder Großeltern möglich sein.
- Mehr Preistransparenz: Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen sollen online in der sogenannten Mobilithek, der zentralen Mobilitätsdatenbank des Bundes, veröffentlicht werden.
- Weniger Bürokratie für Fahrschulen: Unter anderem soll die Pflicht zur Vorhaltung fester Schulungsräume entfallen, wenn Theorieunterricht digital angeboten wird.
Kritik von Fachverbänden
Nicht alle sind begeistert. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat begrüßt zwar das Ziel günstigerer Führerscheine, warnt aber davor, dass die Ausbildungsqualität nicht leiden dürfe. Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände gibt zu bedenken, dass Fahrschulen bei weniger Pflichtstunden anderweitig kompensieren müssen, um wirtschaftlich zu bleiben. Auch wird darauf hingewiesen, dass Einsparungen durch zusätzliche Wiederholungsprüfungen oder Extra-Fahrstunden im Einzelfall wieder aufgezehrt werden könnten.
Wichtig zu wissen
Die Reform ist beschlossen, aber noch nicht in Kraft. Erst nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat gelten die neuen Regeln – frühestens ab Anfang 2027. Bis dahin bleiben die aktuellen Vorschriften für die Führerscheinausbildung unverändert bestehen. Eine automatische, konkret bezifferte Preissenkung garantiert der Gesetzentwurf nicht.
Symbolgrafik: KI
