Zuckersteuer weltweit: Wer besteuert den süßen Stoff – und kommt sie jetzt auch nach Deutschland?
In über 100 Ländern der Welt wird Zucker in Getränken bereits besteuert. Deutschland hat sich lange geziert – doch im April 2026 beschloss das Kabinett: Ab 2028 soll auch hierzulande eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke gelten. Ein Überblick über internationale Modelle, die Debatte in Deutschland und was die Wissenschaft wirklich über Zucker weiß.
Zucker im Visier: Eine globale Bewegung
Was einmal wie eine Nischenpolitik von Gesundheitsideologen wirkte, ist längst globaler Mainstream geworden. Im Juli 2024 hatten weltweit mindestens 116 Länder auf mindestens eine Art von zuckerhaltigen Getränken nationale Verbrauchsteuern erhoben. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) drängt seit Jahren auf eine konsequentere Besteuerung, doch ihr jüngster Bericht zeigt auch: Viele Länder schöpfen die Möglichkeiten nicht aus. Der Medianwert der Steuer macht laut WHO nur etwa zwei Prozent des Preises eines gängigen zuckerhaltigen Erfrischungsgetränks aus. Damit ist die Steuer in vielen Ländern zwar vorhanden, aber zu niedrig, um das Verhalten der Konsumenten wirklich zu verändern.
Pioniere und Vorbilder: So besteuern andere Länder Zucker
Norwegen – der Veteran unter den Zuckersteuern
Kaum jemand weiß es, aber Norwegen ist schon seit 1981 dabei. Eines der ersten Länder war Norwegen im Jahr 1981. Die Steuer wird jährlich angepasst und liegt bei umgerechnet 80 Cent pro Kilogramm des besteuerten Produktes – sie umfasst Streuzucker, Zuckerguss, Zuckerperlen und alle gezuckerten Getränke. Das Ergebnis ist im internationalen Vergleich deutlich sichtbar: Durch die Zuckersteuer liegen die Softdrink-Preise in Norwegen bei über zwei Euro je Liter – und der Pro-Kopf-Konsum zuckerhaltiger Getränke ist entsprechend niedrig.
Großbritannien – das Referenzmodell
Das international am meisten zitierte Beispiel ist der britische Soft Drinks Industry Levy (SDIL), der im April 2018 in Kraft trat. In Großbritannien bezahlen Getränkehersteller seit 2018 für Getränke mit einem Zuckergehalt ab 5 g/100 ml eine Abgabe von 18 Pence pro Liter und für Getränke mit einem Zuckergehalt ab 8 g/100 ml eine Abgabe von 24 Pence pro Liter.
Besonders bemerkenswert ist, was noch vor dem Inkrafttreten der Steuer geschah: Das britische Beispiel gilt als besonders prägend – viele Hersteller reduzierten freiwillig den Zuckergehalt, noch bevor die Steuer gültig wurde. Die gestaffelte Struktur setzte genau den richtigen Anreiz: Wer seinen Zuckergehalt unter die Schwellenwerte senkte, zahlte weniger oder gar nichts. Bis Ende des Haushaltsjahres 2024/25 beliefen sich die Steuereinnahmen auf rund 2,23 Milliarden Pfund Sterling.
Frankreich – Vorreiter mit Lernkurve
Frankreich führte bereits 2012 eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke ein und gehörte damit zu den frühen Adoptern in Europa. Frankreich verzeichnete unmittelbar nach der Einführung einen Absatzrückgang bei zuckerhaltigen Limonaden von rund 3 bis 4 Prozent. Nach der Verschärfung der Steuer im Jahr 2018, die eine stärkere Staffelung nach Zuckergehalt einführte, intensivierte sich dieser Effekt.
Irland – klare Schwellenwerte
Seit dem 1. Mai 2018 gilt in Irland eine Zuckersteuer von 20 Cent pro Liter für Getränke mit mehr als fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Für Getränke mit mehr als acht Gramm Zucker pro 100 Milliliter gilt eine Zuckersteuer von 30 Cent. Das System folgt damit ähnlichen Prinzipien wie das britische Modell.
Mexiko – Zuckersteuer in einem Land mit Übergewichtskrise
Mexiko weist eine der weltweit höchsten Fettleibigkeitsraten auf. Stand 2022 waren drei von vier Mexikanern übergewichtig, gut 30 Prozent fettleibig. Im Herbst 2013 war in Mexiko eine Steuer von einem Mexikanischen Peso pro Liter auf zuckerhaltige Getränke sowie eine 5-prozentige Steuer auf Junkfood beschlossen worden. In Mexiko, wo die Steuer 2014 eingeführt wurde, sank der Konsum zuckerhaltiger Getränke in den ersten Jahren um rund 6 Prozent.
Weitere europäische Länder
Weitere Länder mit Zuckersteuern sind Lettland (seit 2004), Finnland und Ungarn (2011), Frankreich (2012, modifiziert 2018), Belgien (2016), Portugal (2017), Estland und Irland (2018) sowie Spanien und Polen (2021).
Dänemark – ein warnendes Beispiel
Nicht jedes Experiment verlief erfolgreich. In Dänemark wurde 2012 eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke stark erhöht, bevor die Steuer 2014 komplett abgeschafft wurde. Tatsächlich war der Konsum von zuckerhaltigen Getränken im Jahr nach der Steuererhöhung im Durchschnitt um rund 13 Prozent niedriger. Dennoch scheiterte das Experiment politisch – vor allem weil viele Dänen begannen, ihre Softdrinks im benachbarten Ausland zu kaufen, was den Einzelhandel im Grenzbereich belastete. Die Lehre daraus: Zuckersteuern funktionieren am besten in Ländern, in denen der Ausweicheffekt über Grenzkäufe gering ist.
Italien – noch immer in der Warteschleife
Nachdem sie bereits sieben Mal verschoben worden war, sollte die italienische Zuckersteuer am 1. Juli 2025 in Kraft treten. Doch die italienische Regierung verzögerte deren Einführung um weitere sechs Monate, sodass sie erst am 1. Januar 2026 wirksam werden sollte. Ob die Umsetzung tatsächlich erfolgt ist, bleibt abzuwarten.
Deutschland: Vom Zögern zum Beschluss
Deutschland war in der Frage der Zuckersteuer lange ein Sonderfall in Europa – ein wohlhabendes Land mit wachsenden Übergewichtsproblemen, das dennoch auf regulatorische Eingriffe verzichtete. Deutschland setzte stattdessen auf freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie, die sich 2015 verpflichtet hat, den Zuckergehalt in zuckerhaltigen Getränken bis 2025 um 15 Prozent zu reduzieren. Eine Zwischenevaluation hat ergeben, dass bis 2021 der Zuckergehalt nur um circa zwei Prozent gesunken ist. Das Fazit war eindeutig: Die freiwillige Lösung funktionierte nicht.
Im Juli 2024 forderten 9 der 16 Bundesländer die Bundesregierung auf, eine Steuer auf besonders zuckerhaltige Getränke zu prüfen. Der politische Druck wuchs. Parallel dazu meldeten sich Wissenschaftler und Mediziner zu Wort: Ein Forschungsteam von der Technischen Universität München und der Universität Liverpool kam 2023 zu dem Ergebnis, dass eine Zuckersteuer auf süße Erfrischungsgetränke in Deutschland allein innerhalb der nächsten 20 Jahre bis zu 16 Milliarden Euro sparen und zahlreiche Erkrankungen vermeiden würde.
Der Durchbruch: Kabinettsbeschluss im April 2026
Am 29. April 2026 hat das schwarz-rote Kabinett den Weg freigemacht. Noch muss der Bundestag zustimmen, doch die politische Dynamik ist klar: Limonaden, Colas, Eistees, Energydrinks – wer sie herstellt oder importiert, soll ab 2028 eine gestaffelte Steuer je nach Zuckergehalt zahlen.
Die Bundesregierung will im Rahmen eines weiteren Gesetzgebungsverfahrens ab 2028 eine Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke einführen, um die gesetzliche Krankenversicherung finanziell zu stabilisieren. Das geschätzte Aufkommen in Höhe von jährlich rund 450 Millionen Euro soll der gesetzlichen Krankenversicherung in geeigneter Art und Weise entlastend zugutekommen.
Interessant ist die politische Wendung, die dieser Beschluss begleitete: CSU-Chef Markus Söder hatte das Thema in der Vergangenheit als „unsinnige Nebenthemen“ abgetan, der CDU-Parteitag hatte eine Zuckersteuer sogar mehrheitlich abgelehnt. Seinen Kurswechsel erklärte Söder so: „Ich wäre völlig dagegen gewesen bei dem Thema Zucker, wenn es sozusagen zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet worden wäre.“ Die Steuer sei mit dem präventiv-gesundheitlichen Nutzen allerdings begründbar.
Pro und Contra: Die Argumente im Überblick
Die Argumente für eine Zuckersteuer
Das stärkste Argument ist die internationale Erfahrung: Zuckersteuern wirken – zumindest kurzfristig und beim Konsumverhalten. Das britische Modell gilt dabei als besonders gelungenes Beispiel, weil es nicht nur den Konsum gesenkt, sondern auch die Industrie zu Rezepturänderungen bewogen hat.
Hinzu kommt der fiskalische Aspekt: Das jährliche Aufkommen einer solchen Steuer wird auf 450 Millionen Euro geschätzt – Geld, das in der chronisch unterfinanzierten gesetzlichen Krankenversicherung dringend benötigt wird.
Befürworter betonen auch den Präventionsgedanken. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft begrüßte den Beschluss: „Die Zuckersteuer kommt! Wir begrüßen es außerordentlich, dass die Bundesregierung die seit langem bekannte wissenschaftliche Empfehlung nun umsetzt.“
Der Verbraucherzentrale Bundesverband betonte: „Die Zuckerabgabe ist ein zentraler Baustein für eine gesündere Ernährung und entlastet langfristig unser Gesundheitssystem.“ Gleichzeitig forderte der Verband, dass auch Süßstoffe in die Abgabe einbezogen werden sollten – was auch die WHO empfiehlt – und dass die Abgabe jährlich an die Inflation angepasst werden müsse, damit sie ihren Lenkungseffekt nicht verliere.
Simulationsmodelle aus Deutschland kommen zu ähnlich positiven Prognosen: Eine Simulationsstudie zeigt, dass eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke in Deutschland in allen ausgewerteten Varianten zu weniger Zuckerkonsum und sinkenden Erkrankungsraten geführt hätte. Steuern mit Anreiz für Unternehmen, weniger Zucker zuzusetzen, scheinen dabei noch erfolgreicher als eine Pauschalsteuer.
Die Argumente gegen eine Zuckersteuer
Kritiker haben ebenfalls gewichtige Einwände. Das häufigste Argument ist das der sozialen Ungerechtigkeit: Eine Zuckersteuer belastet einkommensschwache Haushalte überproportional, da diese einen größeren Anteil ihres Einkommens für Grundnahrungsmittel und Getränke ausgeben. In Prozent vom verfügbaren Einkommen zahlen arme Menschen damit mehr als reiche.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Effektivität: Wer auf Cola verzichtet, greift möglicherweise auf andere zuckerhaltige Produkte aus, die nicht besteuert werden. Zuckerhaltige Produkte wie Süßigkeiten bleiben von der deutschen Regelung ausgeschlossen – ein Lücke, die Kritiker als inkonsequent bezeichnen.
Die Getränkeindustrie warnt zudem vor Jobverlusten und wirtschaftlichen Schäden. In Mexiko hatten Limonadenhersteller vor der Einführung der Steuer argumentiert, sie mache Hunderte von Arbeitnehmern in der Zuckerrohrindustrie arbeitslos.
Schließlich gibt es auch wissenschaftliche Gegenstimmen zur Effektivität: Die DIW-Analyse zeigt, dass es Unterschiede zwischen verschiedenen Konsumentengruppen gibt – besonderes Augenmerk wurde auf Konsumenten gelegt, die es aufgrund niedriger Selbstkontrolle nicht schaffen, ihren Zuckerkonsum zu reduzieren. Gerade die Menschen, die am dringendsten weniger Zucker konsumieren sollten, reagieren auf Preissteigerungen am wenigsten.
Ist Zucker wirklich schädlich? Was die Wissenschaft sagt
Die Frage klingt simpel, ist es aber nicht. Die wissenschaftliche Evidenz ist differenzierter als viele Schlagzeilen suggerieren.
Was gut belegt ist
Dass übermäßiger Zuckerkonsum negative Gesundheitsfolgen hat, ist wissenschaftlich gut belegt – mit einigen wichtigen Einschränkungen. Untersuchungen der letzten Jahre geben Hinweise, dass übermäßiger Fructose-Verzehr neben der Leberverfettung auch zu Übergewicht, einer Erhöhung der Blutfettwerte und zur Insulinresistenz (und damit zu Diabetes Typ 2) führen kann.
Der Mechanismus ist dabei für Fructose am klarsten dokumentiert: Gelangt mehr Fruchtzucker in den Körper als benötigt, sammelt sich der Überschuss in der Leber – und wird umgewandelt in Fett. Der Mechanismus, dass die Leber zu viel Fructose als Fett speichert, ist gut belegt – es fehlt aber an Studien, die zu viel Fructose als alleinigen Faktor klar mit der Entstehung solcher Krankheiten in Verbindung bringen.
Für den Zusammenhang mit Typ-2-Diabetes gilt: Zahlreiche Studien haben gezeigt, dass ein gesunder Lebensstil aus regelmäßiger Bewegung und ausgewogener Ernährung die Entstehung und das Fortschreiten von Typ-2-Diabetes positiv beeinflussen kann. Die Ergebnisse einer aktuellen Analyse zeigen, dass der Zusammenhang zwischen dem Zuckerkonsum und Typ-2-Diabetes zu zwei Dritteln auf dem Einflussfaktor Übergewicht beruht. Zucker ist also kein direkter Auslöser von Diabetes – wirkt aber über den Umweg des Übergewichts indirekt.
Für Karies ist der Zusammenhang am eindeutigsten: Zuckerbakterien im Mundraum produzieren Säuren, die Zahnschmelz angreifen. Das ist Konsens.
Was umstritten ist
Weniger klar ist, ob Zucker als isolierter Faktor – losgelöst von der Gesamtkalorienzufuhr – Übergewicht verursacht. Weitere Untersuchungen belegen, dass Zucker alleine kein Faktor für ein erhöhtes Körpergewicht oder eine ungewollte Fettzunahme ist. Viel eher ist es die Senkung des Körperfettanteils, die insgesamte Reduzierung der Kalorienzufuhr und das vermehrte Essen von Gemüse und vollwertigen Lebensmitteln, die zu einer höheren Lebenserwartung führen.
Auch die Sucht-These steht auf wackeligem wissenschaftlichem Fundament: Zucker macht nicht süchtig. Zucker mit einer Droge zu vergleichen ist wissenschaftlich nicht haltbar – zu diesem Schluss kommt auch die internationale Forschergruppe NeuroFAST in einem Consensus-Papier. Es gibt keinen Beleg dafür, dass ein spezielles Lebensmittel süchtig machen kann.
Die ehrliche wissenschaftliche Antwort lautet also: Zu viel Zucker – vor allem in flüssiger Form über zuckerhaltige Getränke – ist ein Risikofaktor für mehrere Krankheiten, aber kein alleiniger Verursacher. Das Gesamtbild der Ernährung, der Lebensstil und die Gesamtkalorienzufuhr spielen mindestens ebenso große Rollen.
Gestaffelt, nicht pauschal: Warum das Design entscheidend ist
Die wichtigste Lektion aus den internationalen Erfahrungen ist: Nicht jede Zuckersteuer ist gleich wirksam. Der Erfolg einer Zuckersteuer hängt stark von der konkreten Ausgestaltung ab. Eine einfache Pauschalsteuer auf alle zuckerhaltigen Getränke erzeugt Einnahmen, schafft aber kaum Anreize für Reformulierungen. Eine gestaffelte Steuer – höhere Sätze für höheren Zuckergehalt – setzt dagegen wirtschaftliche Anreize für Hersteller, ihre Rezepturen zu überarbeiten.
Das britische Beispiel hat das eindrücklich bewiesen: Weil die Steuer nach dem Zuckergehalt gestaffelt war, lohnte es sich für Hersteller, den Zucker zu reduzieren. Das Ergebnis war weniger Zucker im Produkt – und weniger Steuerbelastung. Ein Win-win, der so bei einer einfachen Mengensteuer nicht entstanden wäre.
Die WHO fordert die Regierungen im Rahmen ihrer Initiative „3 by 35″ auf, so die realen Preise für Tabak, Alkohol und zuckerhaltige Getränke bis 2035 zu erhöhen und Folgeerkrankungen zu reduzieren.
Fazit: Deutschland holt auf – aber mit offenen Fragen
Die Zuckersteuer kommt – zumindest für Getränke. Die Bundesregierung plant die Einführung einer Abgabe auf Softdrinks für das Jahr 2028, nachdem freiwillige Maßnahmen der Industrie nicht den gewünschten Erfolg brachten. Deutschland folgt damit einem weltweiten Trend, der sich seit über einem Jahrzehnt beschleunigt.
Die internationale Erfahrung zeigt: Solche Steuern funktionieren – wenn sie richtig gestaltet sind. Staffelung nach Zuckergehalt, regelmäßige Anpassung an die Inflation und eine kluge Verwendung der Einnahmen für Prävention sind die entscheidenden Parameter. Ein Symbol-Cent pro Liter verpufft wirkungslos. Eine konsequente, gestaffelte Abgabe kann dagegen Hersteller zu Rezepturänderungen und Verbraucher zu bewussteren Kaufentscheidungen bewegen.
Ob die deutsche Variante ab 2028 all das leisten wird, hängt von den noch ausstehenden Details im Gesetz ab. Eines ist jedoch sicher: Die Debatte über Zucker, Gesundheit und staatliche Steuerungsmöglichkeiten ist in Deutschland endgültig angekommen – und sie wird nicht leiser werden.
Symbolbild: KI
