Kinderpornos bei Priester
Eichstätt/Rom. Papst Leo XIV. hat einen Priester des Bistums Eichstätt dauerhaft aus dem Klerikerstand entlassen. Hintergrund ist der Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte, für den der Mann bereits strafrechtlich belangt worden war. Die Entscheidung des Vatikans gilt als die härteste Sanktion, die das katholische Kirchenrecht gegen einen Geistlichen vorsieht.
Strafbefehl war Auslöser des Kirchenverfahrens
Wie das Bistum Eichstätt mitteilte, war bereits im Oktober 2022 ein Strafbefehl gegen den Geistlichen rechtskräftig geworden. Anfang 2023 nahm das Bistum daraufhin eine kirchenrechtliche Voruntersuchung wieder auf. Der Mann lebte zu diesem Zeitpunkt im mittelfränkischen Landkreis Ansbach.
Nach Abschluss der internen Ermittlungen landete der Fall bei der zuständigen Vatikanbehörde, dem Dikasterium für die Glaubenslehre. Am Ende entschied Papst Leo XIV. persönlich: Der Priester verliert seinen klerikalen Status – endgültig und unwiderruflich.
Was die Entlassung konkret bedeutet
Mit der Entscheidung verliert der ehemalige Geistliche sämtliche Rechte und Pflichten, die mit der Priesterweihe verbunden waren. Er darf keine Sakramente mehr spenden, keinen priesterlichen Dienst ausüben und erhält von der Diözese künftig auch keine Besoldung mehr. Die vom Staat verhängten Auflagen bestehen davon unabhängig weiter.
Umgangssprachlich wird dieser Schritt oft als „Laisierung“ bezeichnet – kirchenrechtlich korrekt heißt er Entlassung aus dem Klerikerstand. Während Priester diesen Schritt etwa vor einer geplanten Heirat auch selbst beantragen können, wird er bei schweren Vergehen als Höchststrafe verhängt. Das Kirchenrecht sieht dies ausdrücklich bei Verfehlungen gegen Minderjährige vor.
Vatikan setzt auf Null-Toleranz
Der Fall reiht sich ein in den verschärften Kurs, den der Vatikan in Missbrauchsfällen verfolgt. Erst kürzlich hatte Papst Leo XIV. bei seinem Besuch in Spanien deutliche Worte gefunden und ein entschlossenes Vorgehen gegen sexualisierte Gewalt in der Kirche gefordert. Mit der Entscheidung im Eichstätter Fall unterstreicht Rom diese Linie nun auch gegenüber einem deutschen Bistum.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Gremien des betroffenen Pfarrverbandes wurden nach Angaben des Bistums über die Entscheidung informiert.
Symbolbild: KI
