Seit mehreren Wochen arbeiten zahlreiche Polizeibeschäftigte in einer Sonderermittlungsgruppe „Bohrer“ akribisch daran, in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Essen den Einbruch in die Sparkassen-Filiale in Gelsenkirchen-Buer aufzuklären. Die komplexen Arbeiten im und am Tresorraum sind nun weitgehend abgeschlossen. Nachdem die Polizei nun insgesamt mehrere Hunderttausend Gegenstände vorsortiert, katalogisiert und fotografiert hat, konnten zahlreiche Spuren gesichert werden. Insgesamt wurden mehr als 50.000 Gegenstände detailliert erfasst. Die Polizei veröffentlicht nun erstmals Bilder vom Tatort, die am Montag, 29. Dezember 2025, unmittelbar nach Entdeckung des Bohrlochs in der Wand des Archivraumes aufgenommen worden sind. Die Bilder zeigen den Tresorraum aus mehreren Perspektiven und geben einen Einblick, welche Dimension die Arbeit im und am Tresor mit sich zog. Ein weiteres Foto zeigt den Tresorraum in seinem aktuellen Zustand. Alle Gegenstände befinden sich in sicherer Verwahrung der Polizei. Die tatsächliche Freigabe des Tatorts und die Herausgabe aller Gegenstände erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Alle geschädigten Schließfachinhaber (ca. 2.700) werden einzeln vernommen
Ein weiterer, wesentlicher Aspekt innerhalb der umfangreichen Ermittlungen sind die Vernehmungen von geschädigten Schließfachinhaberinnen und -inhabern. In den vergangenen Wochen wurden etwa 1200 Geschädigte vernommen, weitere Hunderte Termine wurden bereits vereinbart. Alle geschädigten Schließfachinhaberinnern und -inhaber sind Zeugen in einem Strafverfahren und müssen vernommen werden. Die Polizei Gelsenkirchen weist daher nochmal mit Nachdruck auf die eingerichtete Hotline unter der Rufnummer 0209 365 1661 hin. Zudem werden schriftliche Vorladungen an geschädigte Kundinnen und Kunden versandt. Sowohl das Angebot der Hotline, wo ein Termin zu Vernehmung vereinbart wird, wie auch die schriftliche Vorladung basieren auf Freiwilligkeit. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft kann jedoch eine Pflicht zum Erscheinen und zur Aussage erwachsen. Für den Erfolg des Strafverfahrens ist es maßgeblich entscheidend, dass alle geschädigten Kundinnen und Kunden vernommen werden.
Daneben gehen zahlreiche Kriminalbeamtinnen und -beamte den mehr als 600 erfassten Hinweisen nach, um diese auf neue Ermittlungsansätze hin zu überprüfen.
Tipp: Wer ein Schließfach bei einem Kreditinstitut hat, sollte unbedingt den Versicherungsumfang prüfen, der durch eine bankeigene und/oder private Versicherung besteht oder nicht besteht.

Fotos: (c) Polizei Gelsenkirchen
