Aktuelle Zahlen für 2025
Das Kindergeld ist eine der wichtigsten finanziellen Unterstützungen für Familien in Deutschland. Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Sätze, die Eltern mehr Geld in die familiäre Haushaltskasse spülen. Doch wie hoch ist das Kindergeld genau, wer hat Anspruch darauf und welche Summen kommen über die gesamte Kindergeld-Zeit zusammen?
Das Wichtigste in Kürze
255 Euro pro Kind und Monat – so hoch ist das Kindergeld seit Januar 2025. Das bedeutet eine Erhöhung um 5 Euro gegenüber dem Vorjahr. Für 2026 ist bereits eine weitere Steigerung auf 259 Euro geplant.
Kindergeld 2025: Die aktuellen Zahlen
Das Kindergeld beträgt seit dem 1. Januar 2025 einheitlich 255 Euro pro Kind und Monat. Diese Erhöhung um 5 Euro kommt allen kindergeldberechtigten Familien automatisch zugute – ein separater Antrag ist nicht erforderlich.
Kindergeld-Entwicklung im Überblick:
- 2024: 250 Euro pro Kind
- 2025: 255 Euro pro Kind (+5 Euro)
- 2026: 259 Euro pro Kind geplant (+4 Euro)
Seit 2023 ist die Höhe des Kindergeldes unabhängig von der Anzahl der Kinder. Das bedeutet: Egal ob erstes, zweites oder fünftes Kind – alle erhalten den gleichen Betrag.
So viel Kindergeld erhalten Familien über 18 Jahre
Die finanziellen Auswirkungen des Kindergeldes werden erst bei einer Gesamtbetrachtung richtig deutlich. Das Kindergeld wird vom Geburtsmonat an gezahlt und besteht bis zum 18. Geburtstag ohne Bedingungen. Bei 255 Euro monatlich kommen beachtliche Summen zusammen:
Kindergeld-Gesamtsumme über 18 Jahre (Stand 2025):
- Ein Kind: 55.080 Euro
- Zwei Kinder: 110.160 Euro
- Drei Kinder: 165.240 Euro
Diese Berechnungen basieren auf dem aktuellen Kindergeld-Satz von 255 Euro pro Kind und Monat über einen Zeitraum von 18 Jahren. Für viele Familien stellt das Kindergeld damit eine erhebliche finanzielle Entlastung dar, die bei der Familienplanung durchaus eine Rolle spielen kann.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Kindergeld bekommt grundsätzlich jeder, der mit seinem Kind in Deutschland wohnt. Das gilt sowohl für deutsche Staatsbürger als auch für viele ausländische Familien unter bestimmten Voraussetzungen.
Anspruchsberechtigt sind:
- Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland
- EU-Bürger sowie Staatsangehörige von Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz
- Drittstaatsangehörige mit gültiger Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis
- Anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte
Den Anspruch haben nicht nur leibliche Eltern, sondern auch Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeltern oder Großeltern für Kinder, die in ihrem Haushalt leben.
Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus
Wird das Kind 18 Jahre alt, müssen Eltern nachweisen, dass es noch in der Schule, in der Ausbildung oder im Studium ist. Dann gibt es weiter Geld – längstens bis zum 25. Geburtstag.
Das bedeutet: Studiert oder lernt das Kind noch, kann sich die Kindergeld-Zeit auf bis zu 25 Jahre verlängern. In diesem Fall würde sich die Gesamtsumme entsprechend erhöhen:
Bei Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr:
- Ein Kind: Zusätzliche 21.420 Euro (7 Jahre × 12 Monate × 255 Euro)
- Gesamtsumme über 25 Jahre: 76.500 Euro pro Kind
Kindergeld oder Kinderfreibetrag – was ist günstiger?
Die Höhe des elterlichen Einkommens entscheidet darüber, ob Eltern Kindergeld erhalten oder ob sie den Kinderfreibetrag nutzen können. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch.
Als Anhaltspunkt kann ein Einkommen von etwa 33.000 Euro bei Alleinstehenden und von 66.000 Euro bei verheirateten Personen genommen werden. Ab dieser Grenze ist meist der Kinderfreibetrag vorteilhafter als das Kindergeld.
Antrag und Auszahlung
Das Kindergeld muss bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden, am besten gleich nach der Geburt. Der Antrag kann online ausgefüllt oder klassisch per Post eingereicht werden.
Wichtige Punkte zur Auszahlung:
- Das Kindergeld wird nur für 6 Monate rückwirkend gezahlt
- Die Auszahlung erfolgt automatisch an bestimmten Terminen pro Monat
- Der Auszahlungstermin richtet sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer
Zusätzliche Unterstützung: Kinderzuschlag
Für Familien mit geringem Einkommen gibt es zusätzlich zum Kindergeld den sogenannten Kinderzuschlag (KiZ). Seit Januar 2025 beträgt der Höchstbetrag 297 Euro pro Kind und Monat.
Den Kinderzuschlag bekommen Eltern, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Nähe Informationen siehe: Kindergeld und Kinderzuschlag steigen 2025: Kein neuer Antrag notwendig | Bundesagentur für Arbeit
Kann man Kindergeld online beantragen?
Im Prinzip kann man Kindergeld auch online beantragen, dies geht hier:
Nach der Geburt eines Kindes erhält man vom Bundeszentralamt für Steuern die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) für Ihr Kind. Wenige Tage danach folgt automatisch ein Begrüßungsschreiben der Familienkasse mit dem persönlichen Zugangscode für den Kindergeldantrag. Wenn man den Zugangscode verwendet, sind die meisten Angaben bereits vorausgefüllt.
Unsere Empfehlung: Warten Sie das Schreiben ab, bevor Sie den Kindergeld-Antrag stellen.
Fazit: Kindergeld als wichtige Familienleistung
Das Kindergeld ist und bleibt eine der wichtigsten finanziellen Stützen für Familien in Deutschland. Mit 255 Euro pro Kind und Monat im Jahr 2025 summiert sich die Unterstützung über 18 Jahre auf beachtliche Beträge zwischen 55.080 Euro bei einem Kind und 165.240 Euro bei drei Kindern.
Die Erhöhung um 5 Euro zum Jahresbeginn 2025 zeigt, dass die Politik die Bedeutung dieser Familienleistung anerkennt. Für 2026 ist bereits eine weitere Steigerung geplant, wodurch Familien noch mehr entlastet werden sollen.
Das Kindergeld soll das steuerliche Existenzminimum des Kindes freistellen und dient der Grundversorgung der in Deutschland lebenden Kinder. Es ist daher mehr als nur eine finanzielle Hilfe – es ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung der Zukunft unserer Kinder.
Hinweis: Alle Angaben basieren auf dem aktuellen Stand von Januar 2025. Änderungen durch neue Gesetze oder Verordnungen sind möglich. Bei individuellen Fragen wenden Sie sich an Ihre örtliche Familienkasse.
Symbolbild: KI generated