Mehr Schutz für Schuldner
Am 1. Juli 2025 sind in Deutschland neue, höhere Pfändungsfreibeträge in Kraft getreten. Diese Anpassung bringt verschuldeten Menschen spürbare Entlastung und stärkt den Schutz des Existenzminimums. Das Bundesministerium der Justiz hatte die neuen Werte bereits am 11. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Grundfreibetrag deutlich erhöht
Der monatliche Grundfreibetrag für Personen ohne Unterhaltspflichten steigt von bisher 1.491,75 Euro auf 1.555,00 Euro. Durch die gesetzliche Rundungsregelung ergibt sich ein praktischer Freibetrag von 1.559,99 Euro. Das bedeutet: Wer ein monatliches Nettoeinkommen unter diesem Betrag hat, ist vollständig vor Pfändungen geschützt.
Erhöhung der Unterhaltszuschläge
Auch die Freibeträge für unterhaltsberechtigte Personen wurden angepasst:
- Für die erste unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Zuschlag von 561,43 Euro auf 585,23 Euro
- Für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person steigt der Zuschlag von 312,78 Euro auf 326,04 Euro
Diese Erhöhungen sorgen dafür, dass Familien mit Kindern oder andere Unterhaltspflichtige besser geschützt sind.
Beispielrechnungen verdeutlichen die Verbesserungen
Ein alleinstehender Schuldner mit einem Nettoeinkommen von 1.800 Euro profitiert bereits von der Grundfreibetragserhöhung. Während früher ab 1.491,75 Euro gepfändet werden konnte, ist nun erst ab 1.559,99 Euro eine Pfändung möglich.
Noch deutlicher wird der Vorteil bei Familien: Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern und einem Nettoeinkommen von 2.500 Euro hat durch die höheren Unterhaltszuschläge mehr Geld zur freien Verfügung als bisher.
Rechtliche Grundlagen und Anpassungsmechanismus
Die jährliche Anpassung der Pfändungsfreigrenzen erfolgt seit 2021 automatisch zum 1. Juli jeden Jahres. Grundlage ist § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO). Die Beträge orientieren sich an der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags und berücksichtigen damit die allgemeine Preisentwicklung.
Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026. Die nächste Anpassung wird voraussichtlich im April/Mai 2026 bekannt gegeben und tritt dann zum 1. Juli 2026 in Kraft.
Auswirkungen auf P-Konten
Besonders relevant sind die neuen Freigrenzen für Inhaber von Pfändungsschutzkonten (P-Konten). Der automatische Schutz erhöht sich entsprechend auf 1.559,99 Euro monatlich. Wer höhere Freibeträge aufgrund von Unterhaltspflichten hat, muss diese weiterhin bei seiner Bank nachweisen.
Was Schuldner jetzt beachten sollten
Automatische Anpassung bei laufenden Pfändungen
In den meisten Fällen werden die neuen Freigrenzen automatisch angewendet. Arbeitgeber und Banken sind verpflichtet, die aktuellen Pfändungstabellen zu verwenden.
Individuelle Freibeträge prüfen
Schuldner mit gerichtlich festgelegten individuellen Freibeträgen sollten prüfen, ob eine Anpassung beantragt werden kann. Diese erfolgt nicht automatisch und muss beim zuständigen Gericht beantragt werden.
Besondere Kosten geltend machen
Schuldner mit außergewöhnlich hohen Fahrtkosten zur Arbeit oder anderen besonderen Belastungen können weiterhin eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags beim Vollstreckungsgericht beantragen.
Fazit: Spürbare Entlastung für Betroffene
Die Erhöhung der Pfändungsfreibeträge um mehr als 60 Euro beim Grundfreibetrag ist eine spürbare Verbesserung für verschuldete Menschen in Deutschland. Sie trägt dazu bei, dass das Existenzminimum besser geschützt wird und Betroffene trotz Schulden ein menschenwürdiges Leben führen können.
Die jährliche Anpassung stellt sicher, dass die Freibeträge nicht von der allgemeinen Preisentwicklung abgehängt werden. Dies ist besonders in Zeiten höherer Inflation ein wichtiger Schutz für Schuldner.
Wichtiger Hinweis: Bei konkreten Fragen zu Pfändungen sollten Betroffene professionelle Beratung bei Schuldnerberatungsstellen, Anwälten oder anderen Fachstellen in Anspruch nehmen.
Symbolbild: KI generated