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Der Zoll hatte den richtigen Riecher, als sie einem 54-jährigen Betreiber dreier Nagelstudios in Freiburg einmal näher auf die Finger schauten. Gleich mehrere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hatte er nicht zur Sozialversicherung angemeldet und das über einen längeren Zeitraum. Bei einer Durchsuchung konnte man allein einen Schaden der Sozialversicherung von rund 129.000 Euro nachweisen.

Strafe nur 7.000 Euro

Die Staatsanwaltschaft beantragte beim Amtsgericht einen Strafbefehl in Höhe von 7.000 Euro – für das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 135 Fällen. Das Gericht ordnete zudem an, dass die Schadenssumme in Höhe von knapp 129.000 Euro beim Beschuldigten eingezogen wird. Mittlerweile ist Rechtskraft eingetreten.

Von BSF

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