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Das deutsche Krankenkassensystem ist einmalig in der Welt, aber auch teuer. Angestellte zahlen direkt vom Lohn einen Krankenkassenbeitrag, damit sie dann sorgenfrei zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen können. Doch wofür werden die Krankenkassenbeiträge überhaupt verwendet? Wofür geben Krankenkassen das meiste Geld aus?

Wir haben uns einmal beispielhaft eine gesetzliche Krankenkasse herausgepickt und deren Ausgaben im Jahr 2022 analysiert. Anhand der Securvita Krankenkasse und den Ausgaben im Jahr 2022 werden die Verhältnisse deutlich:

Die Securvita gab im Jahr 2022 pro Person im Durchschnitt 2.799 Euro aus, insgesamt wurden so 624 Millionen Euro im Jahr 2022 verausgabt.

Ausgaben einer gesetzlichen Krankenkasse im Jahr 2022 im Verhältnis, hier Securvita Krankenkasse:

  1. Krankenhausausgaben 24,4% – 683,50 € pro Versicherten
  2. Ärztliche Behandlung 22,7% – 636,14 € pro Versicherten
  3. Arzneimittel 14,3% – 400,36 € pro Versicherten
  4. Krankengeld 10,2% – 286,14 € pro Versicherten
  5. Heil- und Hilfsmittel 8,0% – 223,99 € pro Versicherten
  6. Zahnärztliche Behandlung 7,4% – 207,93 € pro Versicherten
  7. Sonstige Leistungen 6,6 % – 185,39 € pro Versicherten (hier z.B. Kuren, Krankenpflege etc.)
  8. Gesundheitsförderung/Früherkennung 3,7% – 104,83 € pro Versicherten
  9. Zahnersatz 1,4% – 40,05 € pro Versicherten
  10. Mutterschaft 1,1% – 30,35 € pro Versicherten

An der Aufstellung wird deutlich, dass vor allen Dingen die Kosten für Krankenhausaufenthalte und Arztbesuche die Krankenkassen richtig Geld kosten. Sicher auch ein Grund, warum seitens der Gesundheitsministerien angeregt wird, viele Operationen doch ambulant durchzuführen und Krankenhausbehandlungen zu kürzen.

Was kostet den Versicherten der Krankenkassenschutz?- Höhe der Beiträge

Die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge beträgt in Deutschland im Jahr 2023 einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen 14,6%, wovon 7,3% durch Arbeitnehmer und 7,3% durch Arbeitgeber aufgebracht werden.

Dazu fällt jedoch bei allen gesetzlichen Krankenkassen ein Zusatzbeitrag an, der durchschnittlich bei 1,6% liegt, wovon die Hälfte (0,8%) vom Arbeitgeber und die andere Hälfte vom Arbeitnehmer getragen werden.

Den Krankenkassenbeitrag zahlt man allerdings nur bis zu einer bestimmten Gehaltshöchstgrenze, der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Im Jahr 2023 sind dies beispielsweise 59.850 Euro im Jahr, respektive 4.987,50 Euro im Monat (bei 12 Monatsgehältern). Nur bis zur Gehaltshöhe von 4.987,50 werden also Krankenkassenbeiträge berechnet und abgeführt. Verdient man mehr im Monat, wird von dem darüberhinausgehenden Betrag nichts mehr für die Krankenkasse abgezogen.

Von BSF

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