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Die Staatsanwaltschaft wirft dem Organisator und Gründer der „Querdenken“-Bewegung neben tausendfachem Betrug auch Geldwäsche und Steuerhinterziehung vor. Michael Ballweg habe die Spender, die zuhauf Geld Geld gespendet oder geschenkt haben, über die Verwendung getäuscht. Mehr als 1 Mio Euro soll an Spenden eingegangen sein. Die Staatsanwaltschaft wirft Michael Ballweg vor, daraus Gelder an seine eigene IT-Firma überwiesen zu haben, wovon u.a. Lohn für seine Angestellten bezahlt worden sei. Die Spender seien aber in dem Glauben gewesen, dass Ballweg ehrenamtlich für die Querdenken-Organisation gearbeitet habe.

Der beschuldigte Michael Ballweg sieht dies ganz anders

Der beschuldigte Michael Ballweg sieht das ganz anders. Auch über die IT-Firma seien Ausgaben für die Querdenken-Organisation bezahlt worden. Es habe auch kein Spender, bzw. Schenker Gelder zurückgefordert oder auch nur Anzeige erstattet. In Deutschland gilt grundsätzlich die Unschuldsvermutung, nach der ein Beschuldigter bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt.

Michael Ballweg aus U-Haft entlassen, aber nicht wegen Unschuld

Michael Ballweg wurde die letzten Tage aus der Untersuchungshaft in der JVA Stuttgart-Stammheim entlassen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat zuerst den Haftbefehl unter Auflagen aufgehoben. Die Länge der Untersuchungshaft sei im Hinblick auf die zu erwartende Strafe nicht mehr verhältnismäßig, da der Fluchtanreiz gesunken sei. Seit Ende Juni 2022 hatte Ballweg in Untersuchungshaft gesessen.

Schenken oder Spenden

Strittig dürfte in einem Prozess sein, ob es sich bei den Zuwendungen der Unterstützer um Schenkungen oder um Spenden handelte. Ob diejenigen, die Geld überwiesen haben, auch getäuscht worden sind, was zum Tatbestand des Betrugs dazugehören würde, könnte vom Verteidiger bestritten werden.

Von BSF

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