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Das Freiburger Amtsgericht scheint einen guten Tag gehabt zu haben: Ein Freiburger Bauunternehmer, der rund 370.000 Euro an Sozialabgaben in rund 100 Fällen hinterzogen haben soll, kam mit einer „Verwarnung“ davon. Man behält sich allerdings die Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 21.600 Euro vor. Zuvor hatten Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bim Hauptzollamt Lörrach lange und gründlich ermittelt.
Dabei wurden eindeutige Hinweise gefunden, dass der bekannte Freiburger Unternehmer, der 48 Jahre alt ist, mindestens über einen Zeitraum von 36 Monaten (3 Jahren) diverse Arbeitnehmer beschäftigt hatte, ohne diese überhaupt oder aber richtig bei der Sozialversicherung zu melden.
Der geleistete Arbeitsumfang wurde zu niedrig angegeben und Gelder teilweise schwarz ausgezahlt.


Scheinrechnungen vorgelegt

Damit der Freiburger Bauunternehmer dennoch die Ausgaben absetzen konnte, hat er kurzerhand selbst Scheinrechnungen für angeblich empfangene Fremdleistungen durch andere Unternehmen erstellt. Der Zoll kam bei der Prüfung alleine auf fast 370.000 Euro an hinterzogenen Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Zoll sicherte sich Bankguthaben und Immobilien beim Beschuldigten durch Vermögensabschöpfung. Schlussendlich machte der Unternehmer den Schaden durch den Verkauf einer seiner Immobilien wieder gut und führte die Sozialabgaben dann doch ab. Allerdings erst nach Aufdeckung der Straftat.

Das Bauunternehmer Urteil im Vergleich

Zwei Jahre zuvor hatte das Freiburger Amtsgericht einen Bauunternehmer zu 2 Jahren und 10 Monaten Haft verurteilt, der über 800.000 Euro an Sozialabgaben hinterzogen hatte. Der Tatzeitraum lag damals zwischen 2012 und 2016.

Die Erzdiözese Freiburg, die gleich Millionen an Sozialabgaben nicht bezahlt hatte, wurde strafrechtlich überhaupt nicht belangt, da man „keine Absicht feststellen konnte“.

Im Juni 2022 erhielt ein Unternehmer aus dem Raum Freiburg, der u.a. mit der Verteilung von Prospekten sein Geld verdient, ein Jahr Haft auf Bewährung, weil er 118.000 Euro an Sozialabgaben nicht abgeführt hatte. Prospektverteiler waren teilweise überhaupt nicht angemeldet und arbeiteten schwarz.

Von BSF

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