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Ein 32-jähriger Mann in einem Fernzug von Basel nach Freiburg wollte die Bequemlichkeit des Fernreisezugs ohne entsprechenden Fahrschein benutzen, – hatte die Rechnung aber ohne den kontrollierenden Zugbegleiter gemacht. Weil er sich auch nicht ausweisen wollte, wurde durch das Zugpersonal eine Überprüfung durch die Bundespolizei für den Hauptbahnhof Freiburg angefordert.

In der Nacht von Sonntag auf Montag dieser Woche (27.9.2021) führte die Bundespolizei im Bahnhof Freiburg eine Überprüfung des Pakistanis durch und stellte fest, dass bereits zwei Haftbefehle gegen den Mann vorlagen.

Zum einen wegen gefährlicher Körperverletzung (Vollstreckung Haftstrafe 1 Jahre und zwei Monate) und zum anderen wurde der Mann zur Ausweisung/Abschiebung gesucht.

Widerstand führte zur Fesselung

Der Mann hatte offenbar nicht nur wenig Lust für Fahrten mit der Bahn ein Ticket zu lösen, sondern auch nur eine geringe Bereitschaft, den Polizisten zur Dienststelle zu folgen, was sich in Widerstandshandlungen äußerte. Die Polizisten legten dem Einsichtsresistenten Handschellen an und beförderten ihn in eine Justizvollzugsanstalt, wo er nunmehr zunächst hinreichend Zeit hat, darüber nachzudenken, ob es klug ist, als per Haftbefehl gesuchter, in einem Fernzug ohne Ticket zu reisen.

Die zuständige Ausländerbehörde wurde überdies informiert, die prüft, ob aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet werden können. Ein weiteres Strafverfahren wurde eingeleitet – wegen Erschleichens von Leistungen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Von BSF

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