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Im Land Baden-Württemberg hat sich die Landesregierung nunmehr genau festgelegt, was ab Montag, 2.11.2020 bis voraussichtlich Ende November erstmal verboten ist und was noch erlaubt ist.

Hier eine alphabetische Auflistung:

  • Antiquitätenhandel offen
  • Angeln gestattet
  • Archive offen
  • Ateliers geschlossen für den Publikumsverkehr
  • Autobahnraststätten offen, mit Ausnahme der Gastronomie. Diese ist geschlossen für den Publikumsverkehr, Straßenverkauf ist erlaubt.
  • Autohäuser offen (Verkauf und Reparatur)
  • Autovermietung/Carsharing gestattet
  • Autowaschanlage gestattet
  • Ausflugsschiffe untersagt, da touristisch und Unterhaltung
  • Babyausstattungsmärkte, Kinderläden offen
  • Bäckereien gestattet, kein Verzehr vor Ort
  • Bandprobe Sofern nicht bereits als Breitenkultur untersagt – untersagt, außer mit dem eigenen Hausstand und weiterem Hausstand bis max. 10 Personen
  • Bars geschlossen
  • Bestattungen gestattet
  • Betonverarbeitende Betriebe gestattet
  • Betriebskantine offen
  • Bibliotheken offen
  • Blasmusik Sofern nicht bereits als Breitenkultur untersagt – untersagt, außer mit dem eigenen Hausstand und weiterem Hausstand bis max. 10 Personen
  • Blumenläden offen
  • Blutspendetermine gestattet
  • Bordelle und Prostitutionsgewerbe geschlossen und untersagt
  • Boxsport und Kampfsport Freizeit- und Amateurindividualsport (allein), zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts, zu dienstlichen Zwecken, für den Schulsport, Studienbetrieb, Spitzen- und Profisport erlaubt
  • Brautmodengeschäfte offen
  • Brennstoffhandel offen
  • Büchereien offen
  • Bürofachmarkt offen
  • Cafés Geschlossen für den Publikumsverkehr, Straßenverkauf ist erlaubt
  • Campingplätze geschlossen, außer geschäftlichen, dienstlichen oder, in besonderen Härtefällen (Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt)
  • Chorprobe und Chorgesang untersagt
  • Copyshops offen
  • Demonstrationen erlaubt unter Auflagen (u.a. Maskenpflicht)
  • Einkaufscenter offen
  • Einzelhandel: erlaubt unter Einhaltung Hygieneregeln und max. 1 Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche, gesteuerter Zutritt
  • Eisdielen geschlossen für den Publikumsverkehr, Straßenverkauf ist erlaubt
  • Elektrohandel offen
  • Ergo-/Lerntherapie gestattet
  • E-Zigaretten-Geschäft offen
  • Fahrgemeinschaften gestattet, AHA+L-Regeln beachten
  • Fahrschulen offen
  • Fährverkehr gestattet
  • Ferienhäuser geschlossen, außer geschäftlichen, dienstlichen oder, in besonderen Härtefällen (Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt)
  • Fitness-Studios geschlossen – Freizeit- und Amateurindividualsport (allein), zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts, Spitzen- und Profisport gestattet
  • Freizeitparks geschlossen
  • Friseur offen
  • Fußpflege Kosmetische Fußpflege geschlossen, mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, außerdem ist die Medizinische Fußpflege zulässig
  • Gastronomie wie Bars, Clubs, Kneipen, Diskotheken, Schank- und Speisegaststätten geschlossen – Ausnahme für Kantinen und zur Abholung oder Lieferung
  • Gärtnerei offen
  • Geburtsvorbereitung und -nachbereitung gestattet
  • Gedenkstätten offen
  • Golfen Freizeit- und Amateurindividualsport (allein), zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts, Spitzen- und Profisport gestattet
  • Gottesdienste gestattet
  • Hochzeit gestattet
  • Hochzeitsfeier nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und eines weiteren Haushalts, einschließlich bestimmter Familienangehöriger, mit insgesamt maximal zehn Personen
  • Hörakustiker gestattet
  • Hotels geschlossen, außer geschäftlichen, dienstlichen oder, in besonderen Härtefällen (Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt);
  • Dauercampen ist gestattet
  • Hundeausführer gestattet
  • Hundesalon gestattet
  • Hundeschule gestattet
  • Hundesport gestattet
  • Imbiss geschlossen für den Publikumsverkehr, Straßenverkauf ist erlaubt
  • Jugendherbergen geschlossen, außer geschäftlichen, dienstlichen oder, in besonderen Härtefällen (Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt)
  • Kindergärten geöffnet
  • Kanuverleih offen
  • Kinos Geschlossen, mit Ausnahme von Autokinos
  • Kioske geschlossen für den Publikumsverkehr, Straßenverkauf ist erlaubt
  • Kletterparks (indoor und outdoor) geschlossen
  • Kosmetikstudio geschlossen
  • Krabbelkreise und Pekip-Kurse für Kleinkinder untersagt
  • LKW-Waschanlage offen
  • Logopädie gestattet
  • Lottoannahmestelle offen
  • Massagesalons geschlossen – Medizinische Massagen sind erlaubt.
  • Möbelabholdienst offen
  • Museen geschlossen
  • Musikschulen offen unter Beachtung des Hygienekonzepts
  • Musiktherapie gestattet
  • Opernhäuser geschlossen für den Publikumsverkehr
  • Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechniker gestattet
  • Osteopathie offen
  • Paketannahme-Ausgabestelle offen
  • Pendlerverkehre gestattet
  • Personal Training gestattet im Freien, Einzelunterricht
  • Pfandhäuser offen
  • Piercingstudio: geschlossen
  • Physiotherapie gestattet
  • Psychotherapie gestattet, Gruppentherapie unter Einhaltung der AHA-Regeln
  • Private Feiern – im privaten Raum Auch im privaten Bereich dürfen Zusammenkünfte nur mit einem weiteren Hausstand stattfinden, jedenfalls maximal 10 Personen. Es wird dringend empfohlen, auf private Feiern auch im privaten Raum zu verzichten.
  • Reisebüro offen
  • Reitkurse – gestattet zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts
  • Rehasport gestattet
  • Reparaturbetrieb für Fahrräder gestattet
  • Restpostenmärkte offen
  • Sanitätshaus offen
  • Sauna geschlossen
  • Schießsport und Schießsportanlagen – Freizeit- und Amateurindividualsport (allein), zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts, zu dienstlichen Zwecken, Spitzen- und Profisport
  • Schlüsseldienste gestattet
  • Schmuckladen mit Beratung zum Goldwert: offen
  • Schreibwarenhandlung offen
  • Schwimm- und Spaßbäder Geschlossen, mit Ausnahme einer Nutzung für den Schulsport, Studienbetrieb, Spitzen- und Profisport,
  • Seilbahn geschlossen
  • Shisha-Bars geschlossen
  • Sitzungen kommunaler Gremien gestattet unter Auflagen
  • Sonnenstudio / Solarium offen
  • Souvenirläden offen
  • Spielbanken, Spielhallen und Wettvermittlungsstellen geschlossen
  • Spielplätze offen
  • Spirituosenhandel offen
  • Tabakgeschäft offen
  • Tafelläden offen mit Ausnahme des Konsums von Lebensmitteln vor Ort
  • Tanzschule geschlossen
  • Tattoo-Studios geschlossen
  • Tennis Freizeit- und Amateurindividualsport (allein), zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts, Spitzen- und Profisport gestattet
  • Theater geschlossen
  • Taxigewerbe gestattet
  • Umzug in eine andere Wohnung gestattet
  • Weiterbildungseinrichtungen (beispielsweise VHS) offen für Bildungsangebote unter Einhaltung der AHA+L-Regeln, – geschlossen für Tanz-, Yoga- und Sportkurse
  • Wettkampfsport und -training, Mannschafts- und Kontaktsport: verboten – Freizeit- und Amateurindividualsport (allein), zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts, Spitzen- und Profisport gestattet
  • Wochenmärkte gestattet
  • Yogastunden gestattet als Einzelstunde im Freien
  • Zirkus geschlossen
  • Tierparks, zoologische und botanische Gärten geschlossen

Was ist mit Hochschulprüfungen?

An Hochschulen und Akademien wird der Studienbetrieb im Rahmen des Hochschulrechts grundsätzlich auf Online-Lehre umgestellt. Präsenzveranstaltungen können stattfinden, soweit dies epidemiologisch verantwortbar und zwingend erforderlich ist. Etwa bei Laborpraktika, praktischen Ausbildungsanteilen mit Patientenkontakt, Präparierkursen oder Prüfungen, um einen geordneten Studienbetrieb unter Corona-Bedingungen im Wintersemester 2020/2021 sicherzustellen.

Mensen und Cafeterien an Hochschulen und Akademien nach dem Akademiengesetz dürfen nur noch Getränke und Speisen zum Mitnehmen und im Außer-Haus-Verkauf anbieten.

Darf man innerhalb Deutschlands reisen?

Das ist grundsätzlich nicht verboten. Die Bewegungsfreiheit wird nicht eingeschränkt. Man sollte nur auf nicht notwendige Reisen und Besuche möglichst verzichten. Das betrifft selbstverständlich nicht geschäftliche oder dienstliche Reisen, Reisen zur Wahrnehmung des Besuchsrecht, für die Betreuung von pflegebedürftigen und kranken Personen oder für Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen. Vor dem Besuch solcher Einrichtungen sollte man sich allerdings mit der Einrichtung in Verbindung setzen, da lokale Zutrittsbeschränkungen gelten können.

Baden-Württemberg hat für Detailfragen eine FAQ-Seite veröffentlicht.

Von BSF

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