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Baden-Württemberg hat die Bedingungen festgelegt, unter denen ab 29.Mail Hotels, Ferienwohnungen, Campingsplätze und Wohnmobilstellplätze wieder vollständig öffnen dürfen.

Hier ein Auszug:

  • Gäste müssen Mindestabstand wahren, dieser ist auch in Aufzügen und Treppenhäusern einzuhalten
  • An der Rezeption müssen alle Gäste (ab 6 Jahre) eine Alltagsmaske tragen (oder Mund-Nase-Bedeckung), wenn nicht ein gleichwertiger baulicher Schutz vorhanden ist – oder medizinische Gründe dagegen sprechen
  • Auf Fluren und in Treppenhäuser sollen alle Personen einen solchen Schutz tragen
  • Die Zimmer dürfen nur mit so vielen Personen belegt sein, wie es die Corona-Verordnung im privaten Bereich erlaube (unterschiedliche Haushalte aktuell: 5). Dies ist für Schlafsäle und Jugendherbergen von Bedeutung.
  • Hygienevorgaben wie Abstandsregelung und Maskenpflicht müssen für Kunden aushängen
  • Betreiber muss Daten der Gäste erfassen, mindestens: 1.) Vorname und Name des Gastes 2.) Beginn und Ende des Besuchs 3.) Telefonnummer oder Adresse des Gastes. Daten sind vier Wochen nach Ende des Besuchs zu löschen.Wer die Daten nicht angibt, darf die Einrichtung nicht nutzen.
  • Händereinigungsmöglichkeit, bzw. Desinfektion ist zur Verfügung zu stellen. Vor dem Betreten muss darüber informiert werden
  • Flächen und Gegenstände im Gästebereich sind regelmäßig angemessen zu reinigen, z.B. Tischflächen, Armlehnen, Bedienelemente in Fahrstühlen, Handläufe in Treppenhäusern, Türgriffe, Lichtschalter
  • Textilien, mit denen Gäste in Kontakt kommen, sind nach jedem Gast auszutauschen, z.B. Handtücher, Bettwäsche, aber auch Tagesdecken
  • Geschirr und Besteck ist mit 60 Grad mindestens zu waschen, – wo nicht möglich mit 45 Grad
  • Räume müssen gut durchlüftet werden – wo möglich
  • Arbeitgeber müssen Masken o.ä. für Angestellte zur Verfügung stellen
  • Hygiene der Beschäftigten auch am Arbeitsplatz muss gewährleistet sein, dazu gehört auch regelmäßiges Reinigen von Tastatur, Zapfhahn, Theken, Servierwagen etc.
  • Beschäftige haben in allen Bereichen der Einrichtung eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, in denen Gästekontakt möglich ist. Es sei denn, es wird anderweitig sicherer Schutz gewährleistet (baulich)
  • Zahlung nach Möglichkeit nur bargeldlos
  • Tische müssen Mindestabstand von 1,5m haben (in Restaurants), Sitze müssen zugewiesen werden

Link: Ausführliche Corona-Beherbergungsverordnung BaWü

Von BSF

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