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Heute hat er also begonnen, der Prozess rund um die Gruppenvergewaltigung in Freiburg am Hans-Bunte-Real. In der Nacht zum 14.Oktober 2018 wurde im Gestrüpp vor einer Discothek eine Frau von einer zweistelligen Männeranzahl vergewaltigt, die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft überwiegend die syrische Staatsangehörigkeit haben. Für elf Männer von 18 bis 30 begann heute am Landgericht Freiburg der Prozess rund um diese Vorgänge. Mit einem gemeinsamen Prozess will man dem Opfer die Aussage in elf Einzelprozessen ersparen.

Stau auf der A5 lässt Angeklagte zu spät kommen

Die Angeklagten sind – damit sie sich im Vorfeld nicht absprechen können – in unterschiedlichen Gefängnissen in Baden-Württemberg untergebracht und müssen an den Prozesstagen jeweils mit einem Gefangenentransport nach Freiburg gebracht werden, z.B. auch aus der JVA Offenburg. Aber der übliche Stau auf der A5 macht auch vor einem Gefangenentransporter, der nicht mit Sonderrechten fährt, nicht halt: Deswegen kam ein Teil der Gefangenen erst nach ursprünglich vorgesehenem Prozessbeginn in den Gerichtssaal.

Landgericht umgebaut

Im Landgericht hatte man nicht nur den Gerichtssaal umbauen müssen, sondern auch im Innenhof einen Ententeich abgedeckt, damit dort mehr Gefangenentransporter parken können. Im Gerichtssaal musste Platz geschaffen werden für elf Angeklagte, die aber jeweils auch noch Verteidiger und Dolmetscher mitbringen. Und eine ganze Menge Justizangestellter, die die Angeklagten, die man in Hand- und teilweise Fussfesseln vorführte, zu bewachen. Das dies nötig ist, bewies gleich zu Beginn einer der Angeklagten.

Wer fotografiert, kommt in die Hölle

Schon als er in den Saal geführt wurde, vorbei an wartenden Medienvertretern schrie und randalierte einer der Angeklagten. Er rief – in seiner Muttersprache – „Wer mich fotografiert, kommt in die Hölle“ und schlug mit der Faust auf den Tisch, weitere Personen beleidigend. Ob Personen, die andere Frauen vergewaltigen, auch in die Hölle kommen, war nicht Gegenstand seiner Äußerungen, aber er fand noch Zeit, den anwesenden Personen den ausgestreckten Mittelfinger zu zeigen und die Justizangestellten zu beleidigen. Etwa 20 von ihnen waren im Saal. Ob dieses Verhalten später strafmildernd als besondere Reue einzustufen ist, wird noch Gegenstand der Verhandlung sein.

Tatschilderung der Vergewaltigung

Erschreckend die Tatschilderung aus der Anklage: Über fast 3 Stunden haben sich die Vergewaltigungen der jungen Frau, die zuvor mit Ecstasy-Tablette und Alkohol, vermutlich auch mit KO-Tropfen wehrlos gemacht worden ist, hingezogen. Nachdem zunächst ein Täter im Gebüsch der Frau den Rock, die Strumpfhose und die Unterhose herunterzog, um sie anschließend zu vergewaltigen, ging er anschließend wieder zurück in den Club, um seine Bekannten auf die Vergewaltigungsgelegenheit hinzuweisen. Einer nach dem anderen soll dies dann auch im Gebüsch nachgetan haben. Spermaspuren der Männer in der Vagina der Frau hinterließen eindeutige Spuren. Diese haben versucht, sich mit Händen und umliegenden Stöckchen zu wehren, was aber angesichts der körperlichen Überlegenheit der Männer und ihrem Zustand nicht zielführend war. Die Männer hatten wohl Kratzwunden von den Fingernägeln am Hals, was sie aber nicht von der Tat abhielt.

Einer der Männer soll nach der Vergewaltigung noch Herzchen per Handy an seine Freundin gesandt haben.

Rausgelockt aus der Discothek wurde die Frau mit dem Vorwand, ihr noch ein Tattoo auf den Beinen draußen zeigen zu wollen. Die 18 Jahre alte Frau ist Nebenklägerin in dem Prozess.

Ein Mann hilft – spätes Mitleid

Gegen 3 Uhr nachts soll einer der vermeintlichen Täter dann doch der Frau beim Anziehen geholfen haben und habe sie dann zu sich mit nach Hause genommen. Auch dieser Mann stand heute vor Gericht.

Verteidiger sehen Prozess in Gefahr

Die Verteidiger der Angeklagten sehen teilweise ein rechtsstaatliches Vorgehen in Gefahr, weil die Angeklagten mindestens medial schon vorverurteilt worden sind – durch eine einseitige Berichterstattung. Nach dem heutigen Stand wird die Mehrzahl der Angeklagten die Aussage verweigern. Einer der Verteidiger warf der Staatsanwaltschaft vor, um großem Aufwand nur Belastendes ermittelt zu haben. Nicht von allen Angeklagten sei überdies DNA-Material am Opfer gefunden worden.

Richter hat Mitleid mit den Prozessteilnehmern

Am Nachmittag wurde der Prozess etwas früher als vorgesehen beendet, weil angesichts der hohen Temperaturen und der noch anstehenden längeren Rückreise der Gefangenen in ihre jeweiligen Haftanstalten der Tag dann wohl beschwerlich genug für alle war. Die Verhandlung wird am kommenden Montag fortgesetzt und wird sich voraussichtlich bis Jahresende hinziehen. 27 Termine sind noch geplant.

Gesicht versteckt

Bis auf einen Angeklagten hatten alle vermeintlichen Täter beim Betreten des Gerichtssaals die Gesichter verdeckt, z.B. mit Aktenordnern, um nicht mit Gesicht fotografiert zu werden.

Täter werden aus ganz Baden-Württemberg herangekarrt

Die vermeintlichen Täter werden aus Haftanstalten in ganz Baden-Württemberg herangekarrt, z.T. aus Stuttgart, Offenburg, Lörrach, Mannheim, aber auch aus der Freiburger JVA.

Justizvollzugsanstalt (JVA) in Freiburg
Auch in der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Freiburg sitzt mindestens ein Angeklagter

Bundesweites Aufsehen für die Freiburger Gruppenvergewaltigung

Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, da gegen einen der Angeklagten bereits vor der Tat ein Haftbefehl wegen anderer Taten vorlag, der aber nicht vollstreckt wurde, weil die Polizei den Täter „nicht gefunden“ hat. Wie sich später herausstellte, war der Täter bei ordnungsgemäß angemeldeten Verwandten im Freiburger Raum untergekommen. Im Rahmen eines Familiennachzugs war er vor einigen Jahren zu diesen nach Freiburg gekommen. Innenminister Strobl hatte – nach einer Prüfung – keine Versäumnisse in dem Fall gesehen.

Von BSF

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