Pfändungsfreigrenzen 2019 p-kontoPfändungsfreigrenzen 2019 p-konto

Schuldner, denen Gelder vom Arbeitseinkommen oder vom Konto weggepfändet werden, haben ab 1.7. etwas mehr Geld zur Verfügung. Die Pfändungsfreigrenzen wurden etwas den gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst.

Pfändungsfreigrenzen ab 1.7.2019:

  • Pfändungsfreigrenze für Single-Einkommen: 1179,99 Euro
  • für die erste unterhaltsberechtigte Person zusätzlich: 443,57 Euro
  • für die zweite bis fünfte unerhaltsberechtigte Person zusätzlich je 247,12 Euro
  • Wer ein P-Konto bei einem Kreditinstitut unterhält, hat dort (ohne Unterhaltsberücksichtigung) automatisch 1178,59 € pfändungsfrei.

Erst wenn das monatliche Einkommen die Grenze von 3.613,08 Euro übersteigt, so ist der Mehrbetrag in voller Höhe pfändbar.

Banken passen automatisch an

Kreditinstitute, bei denen ein P-Konto (Pfändungsschutz-Konto) unterhalten wird, passen zum 1.7.2019 die Pfändungsfreibeträge automatisch an. Arbeitgeber müssen bei Lohn- und Gehaltspfändungen ab 1.7.2019 die neuen Freibeträge berücksichtigen.

Gerichtsbeschlüsse ohne Automatik

Wer per Gerichtsbeschluss einen individuellen Freibetrag hat, kann diesen auf Antrag nach oben anpassen lassen.

Link: Pfändungstabellen 2019

Von BSF

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