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Der Oberbürgermeister von Freiburg, Martin Horn, wird noch eine Zeit lang Amtsverweser sein: Die abgewiesene OB-Kandidatin Fridi Miller geht jetzt auch vor den Verwaltungsgerichtshof nach Mannheim. Freiburger Richter am Verwaltungsgericht hatten Ende November Klagen der Fridi Miller abgewiesen. Die Klägerin hatte einen Monat Zeit, dagegen Rechtsmittel einzulegen, was sie offenbar getan hat.

Akten sind auf der Reise nach Mannheim

Aktuell seien daher die Akten auf der Reise von Freiburg nach Mannheim, da das papierlose Gericht noch nicht vollends landesweit eingeführt sei. In Mannheim müssen die Richter die Akten dann erst einmal sichten, bevor das Verfahren weitergeht. Solange das Urteil noch nichts rechtskräftig ist und das Verfahren in Mannheim nicht entschieden ist, darf Martin Horn im Gemeinderat nicht mit abstimmen und bleibt formal erst einmal Amtsverweser.

Fridi Miller Überallkandidatin

Fridi Miller wird als Überall-Kandidatin bezeichnet, da sie an mehr als 20 Bürgermeister- und Oberbürgermeisterwahlen als Kandidatin teilgenommen hat oder teilnehmen wollte. Seitens der Gerichte bestehen teilweise Zweifel, ob Fridi Miller überhaupt prozessfähig ist. Fridi Miller selber sieht sich selber als Opfer von Behörden und Beamten und als Retter von Familie und Kindern.  Die Gerichte haben aber – auch außerhalb von Überlegungen zur Prozessfähigkeit – Zweifel, ob gegen entscheidende Wahlvorschriften verstoßen worden ist.

Von BSF

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