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Was ansonsten oft erst in langwierigen Prozessen aufgeklärt werden muss, hat die Staatsanwaltschaft in Ravensburg nunmehr innerhalb von Stunden aufgeklärt: Der Messerstecher aus Ravensburg, der auf dem Marienplatz auf 3 Menschen eingestochen hat, wollte mit dem Messer eigentlich nur auf seinen Kollegen einstechen, der ihn auf der Arbeitsstelle geärgert hätte. Auch sei der zunächst als 19 Jahre alt gemeldete Asylbewerber aus Afghanistan nicht 19, sondern 21. Die Messerattacke sei in einem  Zustand der Nicht-Zurechnungsfähigkeit oder eingeschränkten Zurechnungsfähigkeit geschehen.

Der Asylbewerber sei bereits vorher mehrmals in stationärer psychischer Behandlung gewesen und hätte aufgrund eines „psychotischen Erlebens“ auf die drei unbeteiligten Personen in Ravensburg eingestochen, weil der Arbeitskollege, für den er extra das Messer kurz vorher gekauft hatte, nicht zum vereinbarten Auseinandersetzungsort gekommen sei. Deshalb wurde auch kein Haftbefehl ausgestellt, sondern die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt.

Oberstaatsanwalt Karl-Josef Diehl äußerte sich nicht dazu, warum denn der „mutmaßliche Täter“ bei einer solchen Gefährlichkeit aus stationären Aufenthalten überhaupt entlassen worden sei. Ein vorläufiges Sachverständigen-Gutachten attestiere eine während der Tatszeit ausgeschlossene oder erheblich verminderte Schuldfähigkeit.

Seit 2016 in Deutschland und gehänselt

Der nunmehr als 21-jähriger bezeichnete Afghane sei seit 2016 in Deutschland und hätte sich von seinem Arbeitskollegen gehänselt gefühlt. Deswegen habe er ihn zu einer Auseinandersetzung in die Innenstadt bestellt und für diese geplante Auseinandersetzung extra am Nachmittag ein Fleischermesser gekauft.

Von BSF

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