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Damit es den Bundespolizisten in Freiburg nicht langweilig wird, hat sich ein 27-jähriger afghanischer Staatsbürger etwas ganz besonderes einfallen lassen: Zunächst reiste er mit dem ICE illegal von Basel nach Freiburg ein, der Regionalzug war ihm offenbar zu langsam. Für die ICE-Fahrt löste er auch keine Fahrkarte, was zur Information vom Zugbegleiter an die Bundespolizei führte. Eigentlich wollten die Bundespolizisten den ausweislosen und fahrscheinlosen Gast, der überdies angetrunken war, zunächst erst einmal festnehmen, was aber bei dem neu Zugereisten nicht auf Sympathie stieß.

27-jähriger Afghane legte sich unter S-Bahn

Der 27-jährige Afghane sprang sofort in eine Nachbargleis, als er die Beamten sah und kletterte unter eine abfahrbereite S-Bahn. Dort legte er sich quer über die Gleise, was die Abfahrt des Zuges verhinderte. Die Bundespolizei sperrte über die Notfallleitstelle zwei Gleise des Hauptbahnhofs, um Gefahr für Leib und Leben des jungen Mannes auszuschließen.

Zusammen mit einer zweiten Streife gelang des den Bundespolizisten dann nach mehreren Minuten, den Mann unter der S-Bahn hervorzuholen, was allerdings nicht zur Ruhigstellung des Neuankömmlings führte. Auf dem Bahnsteig angekommen verhielt sich der 27-jährige außerordentlich aggressiv und schlug mit dem Ellenbogen nach den Bundespolizisten. Gleichfalls trat er mehrfach zu.

Mit 2,25 Promille nach Emmendingen

Der mit 2,25 Promille alkoholisierte Afghane wurde zunächst in der Universitätsklinik vorgeführt und später in das Zentrum für Psychiatrie in Emmendingen eingeliefert. Entsprechende Strafanzeigen wegen Erschleichen von Leistungen, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz wurden gefertigt.

Durch den Einsatz im Gleisbereich erhielten vier Züge insgesamt 35 Minuten Verspätung

Gaffer springt ins Gleis

Offensichtlich um alles noch besser zu sehen und seine Schaulust zu befriedigen, sprang ein weiterer 23-Jähriger ebenfalls ins Gleis vor die S-Bahn. Hierfür wird er mit einer Verwarnung mit 25 Euro rechnen müssen, – die Eisenbahnbetriebsordnung stuft dies als Ordnungswidrigkeit ein.

Von BSF

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