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Das Hauptzollamt Singen stellte fest, dass in den letzten 4 Monaten alleine in den Landkreisen Konstanz und Waldshut rund 900.000 Euro unangemeldet über die Grenze verbracht werden sollten und den Zöllnern aufgefallen sind. Die tatsächliche Summe dürfte noch deutlich darüber liegen.

Grenze Bietingen mit 545.000 Euro Spitzenreiter

Alleine am Grenzübergang Bietingen sollten rund 545.000 Euro geschmuggelt werden. Auch in Konstanz selber wurden an den Kontrollstellen Kreuzlinger Tor und Autobahnzollamt rund 190.000 Euro nicht angemeldete Barmittel festgestellt.

Ab 10.000 Euro ist die Angabe verpflichtend

Wer aus einem Nicht-EU-Land in die EU einreist (oder umgekehrt), muss das Mitführen von Barmitteln oberhalb von 10.000 Euro proaktiv selber beim Zoll anmelden. Das Mitführen ist weder verboten, noch zoll- oder gebührenpflichtig, muss aber angemeldet werden. Und zwar bei Ein- und Ausreise. Innerhalb der EU müssen solche Bewegungen nur auf Nachfrage angegeben werden.

Bußgeldverfahren bei Verstoß

Bei Verstössen gegen die Anmeldepflicht droht ein Bußgeldverfahren, – überdies muss mit Kontrollmitteilungen (z.B. an das Wohnsitzfinanzamt) gerechnet werden. Nicht unerhebliche Geldbußen drohen überdies.

Foto: Zoll (Abbildung Teilmenge)

Von BSF

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