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Ab dem Jahr 2018 werden für Autofahrer einige neue Regeln gelten. Freiburg-Nachrichten hat für Sie zusammen gefasst, was jetzt schon bekannt ist:

 

ASU am Auspuff kommt wieder

Fahrzeuge ab dem Baujahr 2006 waren zuletzt von der sogenannten ASU (Abgassonderuntersuchung) am Auspuff im Rahmen der TÜV-Hauptuntersuchung befreit. Eine Diagnose fand über Elektronik onboard statt. Doch die Schummeleien um falsche Abgaswerte bei VW und anderen Herstellern führt nun dazu, dass ab 1.1.2018 wieder bei Diesel- und Benzinfahrzeugen die Abgaswerte am Auspuffendrohr gemessen werden. Das dürfte auch die Hauptuntersuchung teurer machen, – i.d.R. um 10 bis 15 Euro.

M+S-Reifen gibt es nicht mehr

Das „M+S“-Reifensymbol für Reifen, die bei Matsch und Schnee und damit im Winter optimal sein sollen, gibt es ab 1.1.2018 nicht mehr. Es wird gänzlich abgeschafft. Ab dem 1.1.2018 ist nur noch das neue Alpine-Symbol (Schneeflocke vor Bergsilhouette) zulässig. Natürlich darf man früher produzierte M+S-Reifen (produziert bis 31.12.2017) noch weiter benutzen und zwar bis zum 30.9.2024.

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ab 22.2.2018

Noch steht es nicht fest, aber am 22.Februar wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge entscheiden – zunächst in Stuttgart. Dies könnte dann auch auf andere Städte ausgedehnt werden. In der Diskussion sind Fahrverbote bis zur Euro 5 oder gar bis Euro 6-Klasse.

Notrufsystem eCall wird Pflicht

In allen ab dem 1.4.2018 neu zugelassenen Pkws, die in Europa zugelassen werden, wird das automatische Notrufsystem eCall Pflicht. Bei einem Crash wird automatisch der Notruf 112 ausgelöst, wobei Daten wir Art und Zeitpunkt des Unfalls, Fahrtrichtung und Art des Kraftstoffs übermittelt werden.

Lkw-Maut auch auf Nebenstrecken

In einigen Gemeinden Deutschlands wurden Nebenstrecken von Lkw-Fahrern genutzt, um Autobahnmaut zu sparen. Damit ist ab 1.7.2018 Schluss. Insgesamt werden dann auch 39.000 Kilometer Bundesstraßen mautpflichtig, um ein Ausweichen von der Autobahn auf Bundesstraßen zu vermeiden. Auch auf anderen Landstraßen kann die Regelung angewandt werden. Die Bundesregierung denkt, dass damit bis zu 2 Milliarden Euro zusätzlich eingenommen werden können.

Kfz-Steuer nach neuem Schlüssel

Die Kfz-Steuer wird bisher vor allen Dingen aus dem Hubraum und dem vermeintlichen CO2-Ausstoß berechnet. Ab 1.9.2018 ist die Berechnung nach dem sogenannten WLTP-Zyklus vorgesehen. Dieser gilt zunächst nur für alle ab dem 1.9.2018 neu zugelassenen Fahrzeuge. Im Schnitt dürften die Kfz-Steuern damit für die meisten Nutzer steigen.

 

Foto: pixabay CC0

Von BSF

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