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Im Falle einer Scheidung wird in Deutschland regelmässig ein sogenannter Versorgungsausgleich vorgenommen: Hat z.B. die Ehefrau während der Ehe durch Kindererziehung weniger Rentenanwartschaften erwirtschaftet als der Ehemann, werden bei der Scheidung Rentenansprüche des Mannes auf die Ehefrau übertragen. Der Mann erhält dann später weniger Rente und die Frau mehr.

Stirbt allerdings im Beispiel die Ex-Frau, werden bislang in Deutschland dem Ehemann auch weiterhin die Rentenbestandteile, die auf die Frau übertragen wurden, nicht ausgezahlt, obwohl die Frau ja tot ist und diese nicht mehr erhält. Dagegen hatten mehrere Rentner geklagt und Recht bekommen. Nicht nur vor dem BGH, sondern zuletzt auch durch das Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg.

Bundesweit sind die Rentenberater Wilfried Hauptmann aus Bonn und Rudi Werling aus Pforzheim mit zahlreichen solcher Fälle betraut. Rentenberater Hauptmann gibt an, bereits eine zweistellige Anzahl von Fällen positiv gelöst zu haben. In Deutschland dürften Tausende Rentner und Rentnerinnen ähnliche Ansprüche haben, die durchaus dreistellige Beträge pro Monat betragen können.

Geschieden und verwitwet – Ansprüche prüfen

Wer also geschieden ist, während der Ehe mehr als der Partner sozialversicherungspflichtig verdient hat, sollte sich an einen Rentenberater wenden, wenn der geschiedene Ex-Partner verstirbt, um prüfen zu lassen, ob man nicht die eigene Rentenansprüche dadurch wieder erhöhen kann.

 

Von BSF

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